Bericht NRP
Vernehmlassung 2014/40: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik · 53 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 4Fedlex · Erläuternder Bericht
Credit Suisse Economic Research
1 Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten des Mehrjahresprogramms Neue Regionalpolitik 2016 - 2023 lässt das SECO die bisherige Umsetzung, wie sie im Bundesgesetz über Regionalpolitik (BRP, Art. 18) festgelegt ist, extern evaluieren. Dabei ist auch eine Evaluation der nach Artikel 12 BRP gewährten Steuererleichterungen vorgesehen.
Im Hinblick auf eine Reform des heutigen Systems ist das Modell zur Abgrenzung der Anwendungsgebiete bezüglich der gesetzlichen Vorgaben der NRP zu überprüfen und allenfalls anzupassen. Ein entsprechender Auftrag wurde vom SECO an Credit Suisse Economic Research vergeben.
Das Instrument der Steuererleichterungen soll den von der NRP verfolgten Zweck der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen unterstützen.1 Während die Zielsetzungen der Raumentwicklungspolitik des Bundes und der Kantone in der Vergangenheit nicht in die Analyse eingeflossen sind, sollen diese in die hier vorliegende Analyse einbezogen werden. Damit wird dem Grundsatz der NRP Rechnung getragen, dass die Regionalpolitik zu einer nachhaltigen Raumentwicklung beiträgt und mit anderen raumwirksamen Politiken des Bundes koordiniert ist.2 Insofern basieren Teile der vorliegenden Analyse auf Raumklassifikationen des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) auf dem Raumkonzept Schweiz und den kantonalen Richtplänen.
Der Schlussbericht zeigt die Ergebnisse der Analysen von Credit Suisse Economic Research. In erster Linie sollen der Vorschlag eines neu definierten Untersuchungsraums und Berechnungen über mögliche Varianten des Perimeters der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen vorgestellt werden.
Wichtigste Empfehlungen
Einführung einer Abgrenzungsmethode zur Festlegung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen, die auf raumplanerische Ziele ausgerichtet ist.
Fokus auf Zentren entsprechend den Zielen der NRP sowie der Raumordnungspolitik des Bundes und der Kantone gemäss Definition des ARE.
Berücksichtigung der kantonalen Richtpläne und entsprechende Anpassung des Grundperimeters.
Einbezug der suburbanen Räume von Zentren. Erhöht die Flexibilität sowie die Verfügbarkeit von Flächen bei der flächenwirksamen Schaffung von Arbeitsplätzen.
Festlegung der Fördergebiete auf Gemeindestufe unter Berücksichtigung der jeweiligen Strukturschwäche bzw. der Strukturschwäche von Regionen.
Definition der Strukturstärke auf Basis von statistischen Indikatoren der Wirtschafts-, Bevölkerungs-, Einkommens- und Arbeitsmarktentwicklung.
1 Art. 1 BRP: «Dieses Gesetz soll die Wettbewerbsfähigkeit einzelner Regionen stärken und deren Wertschöpfung erhöhen und so zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in den Regionen, zur Erhaltung einer dezentralen Besiedlung und zum Abbau regionaler Disparitäten beitragen.»
2 Botschaft über die neue Regionalpolitik, Grundsatz 3: «Die Anforderungen an eine nachhaltige Entwicklung werden berücksichtigt […] Die NRP hat aber aufzuzeigen, inwiefern sie zu den Zielen einer nachhaltigen Raumentwicklung beiträgt», sowie Grundsatz 5: «Die Bundesstellen pflegen untereinander und mit in- und ausländischen Institutionen eine enge Zusammenarbeit. Die Regionalpolitik arbeitet mit den anderen raumwirksamen Politiken des Bundes eng zusammen, mit dem Ziel, Synergieeffekte zu erzielen. Mit der Koordinationsverordnung vom 22. Oktober 1997 und der Raumordnungskonferenz des Bundes bestehen sowohl die rechtlichen als auch die organisatorischen Voraussetzungen in der Bundesverwaltung. Weitere Verbesserungsschritte sind im Hinblick auf die Kohärenz der Raumentwicklungspolitik, aber auch angesichts knapper werdender öffentlicher Finanzmittel nötig.»