Bericht NRP

Vernehmlassung 2014/40: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik · 53 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 6Fedlex · Erläuternder Bericht

Credit Suisse Economic Research

Ausserdem fallen folgende nicht direkt wirtschaftlich nutzbaren Raumtypen in den Perimeter:

- Hügel- und Berglandschaften

- Gebirgslandschaften und Jurakreten

- Hochalpine Landschaften

Zielkonflikt: landwirtschaftliche und touristische Gebiete

Das Raumkonzept sieht vor, dass die Siedlungsentwicklung insbesondere in touristischen und landwirtschaftlichen Gebieten vorsichtig angegangen werden soll. Vor dem Hintergrund, dass die Steuererleichterungen im Rahmen der NRP auf industrielle und produktionsnahe Unternehmen ausgerichtet sind, liegt hier ein Widerspruch zwischen den beiden Stossrichtungen vor. Steuererleichterungen im Rahmen der NRP könnten bewirken, dass eine vom Raumkonzept nicht erwünschte Siedlungsentwicklung steuerlich begünstigt wird.

Stärkung der Zentren: Durch Anwendungsgebiete nicht unterstützt

Gemäss der NRP sind regionalen Zentren die "Entwicklungsmotoren".3 Kohärent dazu sollen gemäss dem Raumkonzept Schweiz die Zentren im ländlichen Raum gestärkt werden. Abgesehen vom Jurabogen und einzelnen Ausnahmen im Mittelland liegen die meisten dieser Räume ausserhalb der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen. Die Steuererleichterungen der NRP unterstützen dieses Ziel mit dem aktuellen Perimeter nicht.

Insgesamt liegt somit ein grundsätzlicher Widerspruch zwischen den Zielen der Raumentwicklungspolitik und der aktuellen Definition der Anwendungsgebiete vor.

Abbildung 1

Anwendungsgebiete Steuererleichterungen Stand 2010 und Raumkonzept 2012

Schraffiert: Anwendungsgebiete gemäss Verordnung 901.022.1. Raumkonzept: Raumzuordnung gemäss Strategie 2: Siedlungen und Landschaften aufwerten.

Urbanen Raum qualitätsvoll verdichten, Grünräume sichern

Suburbanen Raum aufwerten, eingrenzen und verdichten

Im periurbanen Raum die Siedlungsentwicklung eindämmen

Zentren im ländlichen Raum stärken

und in die Landschaft einordnen

Zusammenhängende Landwirtschaftsgebiete erhalten Touristische Nutzungen im Gleichgewicht mit den Gebirgslandschaften entwickeln Landschaftliche Besonderheiten erhalten und verantwortungsvoll nutzen Quelle: ARE, SECO, Credit Suisse

3 Bundesgesetz über Regionalpolitik, Art. 2: «Die regionalen Zentren bilden die Entwicklungsmotoren.», sowie Botschaft über die NRP, Kapitel 1.5.3 Grundsätze: «Grundsatz 2: Die regionalen Zentren bilden die Entwicklungsmotoren Die Wirkung der NRP soll dezentral in den Berggebieten, weiteren ländlichen Räumen und in Grenzregionen anfallen. Dieser Dezentralisierung sind aber insofern Grenzen gesetzt, als die kritische Masse vorhanden sein muss, um dauerhafte Impulse auszulösen. Es drängt sich deshalb auf, die Förderungsanstrengungen in den Regionen auf die Klein- und Mittelzentren zu konzentrieren und partnerschaftliche Kooperationen zwischen den regionalen Zentren und dem ländlichen Raum zu ermöglichen.»