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Vernehmlassung 2014/44: Agrarpaket Frühling 2015 · 84 Seiten

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Anhörung

Verordnung des WBF über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln, Zusatzstoffen für die Tierernährung und Diätfuttermitteln (Futtermittelbuch-Verordnung, FMBV) Änderung vom ...

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)

verordnet:

I

Die Futtermittelbuch-Verordnung vom 26. Oktober 20111 wird wie folgt geändert:

Art. 23c Übergangsbestimmung zur Änderung vom ... 2015

Futtermittelzusatzstoffe, die mit der Änderung vom ... 2015 aus der Liste der zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe in Anhang 2 gestrichen werden, dürfen ab Inkrafttreten der Änderung noch wie folgt in Verkehr gebracht werden:

a. reine Zusatzstoffe: 12 Monate;

b. Zusatzstoffe in Vormischungen: 18 Monate;

c. Zusatzstoffe in Mischfutter: 24 Monate.

II

Anhang 2 wird gemäss Beilage geändert.

III

Die Änderung anderer Erlasse wird im Anhang geregelt.

1 SR 916.307.1

2015–......