Vorlage

Vernehmlassung 2014/44: Agrarpaket Frühling 2015 · 84 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 36Fedlex · Vorlage

Futtermittelbuch-Verordnung

1.4.2 Kantone

Die vorgeschlagenen Änderungen stellen für die Kantone keinen Mehraufwand dar.

1.4.3 Volkswirtschaft

Die Anpassung der Schweizer Bewilligungen an jene der EU erleichtert den Futtermittelhandel mit der EU und trägt zur Erhaltung einer aktiven Volkswirtschaft bei.

1.5 Verhältnis zum internationalen Recht

Die Änderungen sind vereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Schweiz im Rahmen des Agrarabkommens mit der EU vom 21. Juni 1999 eingegangen ist. Dieses besagt in Anhang 5 Artikel 9, dass bei Erzeugnissen, für die eine vorherige Zulassung erforderlich ist, die Parteien dafür Sorge tragen, dass ihre Verzeichnisse der Futtermittelzusatzstoffe möglichst identisch sind.

1.6 Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlage bilden die Artikel 159a, 160 Abs. 6, 161 und 177 des LwG.