Entwurf Totalrevision Chem
Vernehmlassung 2014/50: Totalrevision der Chemikalienverordnung · 70 Seiten
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Anhang 1 (Art. 2 Abs. 4)
Entsprechungen von Ausdrücken, Erlassen und einzelnen Bestimmungen
Für die korrekte Auslegung der EU-REACH-Verordnung65 und der EU-CLP-Verordnung66, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, gelten die folgenden Entsprechungen von Ausdrücken, Erlassen und einzelnen Bestimmungen:
1 Entsprechungen von Ausdrücken
Begriffe in der EU Begriffe in der Schweiz
Hersteller, Lieferant, Importeur, Herstellerin nach Artikel 2 Absatz 1 nachgeschalteter Anwender Buchstabe c
Inverkehrbringen Inverkehrbringen nach Artikel 4 Absatz 1
Buchstabe i ChemG
Gemisch Zubereitung
Erzeugnis Gegenstand
Zwischenprodukt Zwischenprodukt nach Artikel 2 Absatz 2
Buchstabe d
Ist ein Stoffsicherheitsbericht Müssen dem Sicherheitsdatenblatt Expovorgeschrieben sitionsszenarien beigefügt werden
Öffentliche Beratungsstelle Schweizerisches Toxikologisches Infor-
mationszentrum (Art. 79)
2 Schweizerische Bestimmungen, die den in der EU-REACH-Verordnung und in der EU-CLP-Verordnung zitierten EU-Erlassen und einzelnen EU-Bestimmungen entsprechen
Erlasse und einzelne Bestimmungen in der EU Erlasse und einzelne Bestimmungen im schweizerischen
Recht
Richtlinie 86/609/EWG Tierschutzgesetz vom 16. Dezember 200567
Richtlinie 98/8/EG Biozidprodukteverordnung vom 18. Mai
200568
65 Siehe Fussnote zu Art. 2 Abs. 4.
66 Siehe Fussnote zu Art. 2 Abs. 4.
67 SR 455