Entwurf Totalrevision Chem

Vernehmlassung 2014/50: Totalrevision der Chemikalienverordnung · 70 Seiten

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Anhang 1 (Art. 2 Abs. 4)

Entsprechungen von Ausdrücken, Erlassen und einzelnen Bestimmungen

Für die korrekte Auslegung der EU-REACH-Verordnung65 und der EU-CLP-Verordnung66, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, gelten die folgenden Entsprechungen von Ausdrücken, Erlassen und einzelnen Bestimmungen:

1 Entsprechungen von Ausdrücken

Begriffe in der EU Begriffe in der Schweiz

Hersteller, Lieferant, Importeur, Herstellerin nach Artikel 2 Absatz 1 nachgeschalteter Anwender Buchstabe c

Inverkehrbringen Inverkehrbringen nach Artikel 4 Absatz 1

Buchstabe i ChemG

Gemisch Zubereitung

Erzeugnis Gegenstand

Zwischenprodukt Zwischenprodukt nach Artikel 2 Absatz 2

Buchstabe d

Ist ein Stoffsicherheitsbericht Müssen dem Sicherheitsdatenblatt Expovorgeschrieben sitionsszenarien beigefügt werden

Öffentliche Beratungsstelle Schweizerisches Toxikologisches Infor-

mationszentrum (Art. 79)

2 Schweizerische Bestimmungen, die den in der EU-REACH-Verordnung und in der EU-CLP-Verordnung zitierten EU-Erlassen und einzelnen EU-Bestimmungen entsprechen

Erlasse und einzelne Bestimmungen in der EU Erlasse und einzelne Bestimmungen im schweizerischen

Recht

Richtlinie 86/609/EWG Tierschutzgesetz vom 16. Dezember 200567

Richtlinie 98/8/EG Biozidprodukteverordnung vom 18. Mai

200568

65 Siehe Fussnote zu Art. 2 Abs. 4.

66 Siehe Fussnote zu Art. 2 Abs. 4.

67 SR 455