Entwurf Totalrevision Chem

Vernehmlassung 2014/50: Totalrevision der Chemikalienverordnung · 70 Seiten

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2 Die Kantone fördern das umweltgerechte Verhalten.

7. Titel: Schlussbestimmungen

1. Kapitel: Aufhebung und Änderung anderer Erlasse

Art. 92 Aufhebung anderer Erlasse

Die folgenden Erlasse werden aufgehoben:

1. die Chemikalienverordnung vom 18. Mai 200561;

2. die Verordnung des EDI über die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen vom 28. Juni 200562.

Art. 93 Änderung anderer Erlasse

Die Änderung anderer Erlasse wird in Anhang 6 geregelt.

2. Kapitel: Übergangsbestimmungen

Art. 94

1 Für Zubereitungen, die vor dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung nach den Artikeln 35–50 der Chemikalienverordnung vom 18. Mai 200563 in der Fassung vom 1. Dezember 201264 verpackt und gekennzeichnet worden sind, gilt:

a. Sie dürfen bis zum 31. Mai 2017 abgegeben werden, wenn für sie ein Sicherheitsdatenblatt nach Artikel 19 der vorliegenden Verordnung erstellt und eine Meldung nach Artikel 48 der vorliegenden Verordnung vorgenommen wurde.

b. Eine doppelte Kennzeichnung nach den Artikeln 35–50 der Chemikalienverordnung vom 18. Mai 2005 in der Fassung vom 1. Dezember 2012 und nach Artikel 10 der vorliegenden Verordnung ist nicht zulässig;

c. Für den Umgang mit diesen Zubereitungen gelten weiterhin die Bestimmungen nach dem 4. Titel der vorliegenden Verordnung.

2 Wird eine Zubereitung, die vor dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung nach den Artikeln 39–50 der Chemikalienverordnung vom 18. Mai 2005 in der Fassung vom 1. Dezember 2012 gekennzeichnet ist, aus der Originalverpackung in kleinere Verpackungen umgefüllt, ohne dass die Zusammensetzung oder der Verwendungszweck geändert werden, so darf sie auch in diesen kleineren Verpackungen bis zum 31. Mai 2017 mit bisheriger Kennzeichnung abgegeben werden.

61 AS 2005 2721, 2007 821, 2009 401, 2010 5223, 2012 6103, 2013 2327, 2014 2073

62 AS 2005 3397, 2009 443, 2009 5857, 2012 6153, 2014 191

63 AS 2005 2721, 2007 821, 2009 401, 2010 5223, 2012 6103, 2013 2327, 2014 2073

64 AS 2012 6103