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Vernehmlassung 2014/51: Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) · 71 Seiten
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verabreicht werden und die dabei ebenfalls entstehenden resistenten Organismen gelangen durch Abwässer und Kläranlagen ebenso in die Oberflächengewässer und damit die Umwelt. Letztlich können sie dann von Mensch und Tier wieder aufgenommen werden und stellen damit ebenfalls eine potentielle Gefährdung dar.
Die Federführung für die Umsetzung der Massnahme liegt beim Bund und den (Referenz-)Laboratorien. Umsetzungspartner sind die Kantone, Gemeinden, (Tier-) Ärzteschaft, Gesundheitseinrichtungen, Apotheken, Anresis.ch, (Fach-) Hochschulen und die Nationale Bodenbeobachtung (NABO).
3.1.2 Referenzlaboratorien und Qualitätssicherung
Referenzlaboratorien und Netzwerk von Referenzlaboratorien für Antibiotikaresistenz-Untersuchungen Qualitätssicherung auf- und ausbauen sowie die Qualitätssicherung in allen Laboratorien sicherstellen
Ausgehend von den bereits bezeichneten Referenzlaboratorien wird ein Netzwerk etabliert. Zu den Kernaufgaben des Netzwerkes gehören die Koordination und die Standardisierung von Laboruntersuchungen zu Antibiotikaresistenzen sowie die damit zusammenhängende Forschung und Entwicklung. Wo Lücken bestehen, werden diese geschlossen.
Im Humanbereich überwachen die bestehenden Referenzlaboratorien (Tuberkulose, Pneumokokken, Salmonellen etc.) in ihrem Zuständigkeitsbereich die Antibiotikaresistenzlage. Ansonsten legt die Fachgesellschaft für Mikrobiologie Richtlinien für die Diagnose von antibiotikaresistenten Keimen fest, welche mit den europäischen Standards (EUCAST) konform sind. Sowohl die Fachgesellschaft für Mikrobiologie wie auch die Schweizerische Kommission für Qualitätssicherung im medizinischen Labor (QUALAB) setzen sich für die Bekanntmachung dieser Richtlinien ein, die Umsetzung liegt in den Händen der einzelnen Labors. Die Verordnung über mikrobiologische und serologische Laboratorien33 regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Erteilung einer Bewilligung. Für die Erteilung der Bewilligung, die den Aspekt der Qualitätssicherung mitberücksichtigt, ist ab 2016 das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic) zuständig.
Im Bereich der Veterinärmedizin ist das ZOBA als Referenzlabor für Antibiotikaresistenzen anerkannt. Informelle Kontakte mit den humanmedizinischen Laboratorien bestehen, sind aber nicht formalisiert. Ausserhalb des Referenzlabors werden in zahlreichen Laboratorien in der Schweiz Antibiogramme durchgeführt. Die in kleinen Praxislabors durchgeführten Resistenzuntersuchungen (z.B. Antibio- gramme Mastitis-Milch) unterstehen zwar der Einschliessungsverordnung, es besteht jedoch keine Meldepflicht für diese Tätigkeit und damit auch keine systematische Registrierung und Qualitätskontrolle.
Mit der Umsetzung der Massnahme wird ein Netzwerk von Referenzlaboratorien aufgebaut. Es wird geprüft, wo allfällige Lücken bestehen und weitere Referenzlaboratorien zu bezeichnen sind. Die Referenzlaboratorien vernetzen und koordinieren sich untereinander themenübergreifend und können sich betreffend Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten abstimmen.
Die Aufgabe des Netzwerks ist es auch, Qualitätsstandards (sog. Goldstandards) zu entwickeln. Indem sich auch die dezentralen mikrobiologischen Labors an diesen Standards orientieren, werden die Labormethoden zur Resistenz-
33 SR 818.123.1