Vorlage
Vernehmlassung 2014/51: Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) · 71 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 60Fedlex · Vorlage
verordnete Präparate bezahlt, die in der Apotheke hergestellt werden und deren Wirk- und Hilfsstoffe in der Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) enthalten sind.
Das Heilmittelgesetz (HMG) soll zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier Heilmittelgesetz gewährleisten, dass nur qualitativ hochstehende, sichere und wirksame Heilmittel (Arzneimittel und Medizinprodukte) in Verkehr gebracht werden. Weiter soll es dazu beitragen, dass die in Verkehr gebrachten Arzneimittel und Medizinprodukte ihrem Zweck entsprechend und massvoll verwendet werden. Die medizinischen Fachpersonen sind bei Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln verpflichtet, die geltenden Regeln von Wissenschaft und Technik einzuhalten (Sorgfaltspflichten). Im Rahmen der laufenden Revision des HMG54 soll die Möglichkeit geschaffen werden, diese Regeln im Verordnungsrecht näher zu umschreiben und als verbindlich zu erklären. Diese neue Bestimmung hat das Ziel, die Anwendungssicherheit von Arzneimitteln zu verbessern und kann dazu beitragen, die Antibiotikaresistenzen zu reduzieren.
Gleichzeitig mit dem HMG befindet sich auch die Tierarzneimittelverordnung Tierarzneimittelverordnung (TAMV) in Revision55. Sie stützt sich auf das HMG ab und bezweckt, den fachgerechten Einsatz von Tierarzneimitteln zu gewährleisten, die Konsumentenschaft vor unerwünschten Rückständen in Lebensmitteln tierischer Herkunft zu schützen und zum Schutz der Gesundheit der Tiere, die Versorgung mit qualitativ hochstehenden, sicheren und wirksamen Tierarzneimitteln zu gewährleisten.
Im Rahmen der laufenden Teilrevision der TAMV soll der fachgerechte Einsatz von Tierarzneimitteln optimiert werden mit dem Ziel, die Antibiotikaresistenzen zu minimieren. Diesbezüglich notwendige aber noch fehlende gesetzliche Grundlagen sollen anlässlich der laufenden ordentlichen Revision des HMG geschaffen werden. Der Bundesrat hat hierzu seine Botschaft zur Änderung des Heilmittelgesetzes56 am 7. November 2012 an das Parlament überwiesen. Es liegt nun in der Kompetenz des Parlamentes, über die Gesetzesvorlage und deren Detaillierungsgrad zu beraten und diese gegebenenfalls weitergehend anzupassen. Das revidierte HMG soll voraussichtlich 2017 in Kraft treten.
Die bisherige Überwachung im Tierbereich beschränkt sich gemäss aktueller Tierseuchenverordnung
Tierseuchenverordnung auf Erreger, die Infektionskrankheiten von Tier zu Mensch und von Mensch zu Tier übertragen, und auf Indikatorkeime bei gesunden Tieren. Resistenzen spielen aber auch bei Krankheitskeimen von Tieren eine Rolle und können eine wertvolle Grundlage zur Erstellung von Therapierichtlinien bilden. Bei der Umsetzung der Strategie wird zu prüfen sein, ob und in welchem Umfang die Tierseuchenverordnung angepasst werden muss, damit eine Resistenzüberwachung der wichtigsten Krankheitserreger bei den unterschiedlichen Tierspezies realisiert werden kann.
Gemäss Landwirtschaftsgesetz soll die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und Landwirtschaftsgesetz auf den Markt ausgerichteten Produktion unter anderem einen wesentlichen Beitrag leisten zur sicheren Versorgung der Bevölkerung, Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und Gewährleistung des Tierwohls. Der Bund schafft günstige Rahmenbedingungen für die Produktion, unterstützt die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, fördert eine tierfreundliche Produktion, die Tierzucht, landwirtschaftliche Forschung und Beratung sowie gilt gemeinwirtschaftliche
54 http://www.bag.admin.ch/themen/medizin/00709/04667/04672/index.html?lang=de
55 http://www.bag.admin.ch/themen/medizin/00709/04667/13929/index.html?lang=de
56 http://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2013/1.pdf