Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/53: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Steuerung des ambulanten Bereichs · 168 Seiten
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aufgenommen. Dies hat zur Folge, dass die vorgesehene Zulassungsbeschränkung eine grössere Tragweite hat. Diese radikalere Umsetzung verstärkt die in den vorherigen Punkten beschriebenen negativen Konsequenzen.
3 Bessere Lösungen gegen Über- und Unterversorgung
Die vorliegende Gesetzesrevision erachtet die Wirtschaft als Symptombekämpfung.
économiesuisse schlägt drei bessere Problemlösungen bei einem Über- oder Unterangebot an Leistungserbringern vor:
- Tarifarische Anreize: Durch die Einführung von bedarfsabhängigen Taxpunktwer-
ten könnten Anreize geschaffen werden, die zu einer effizienten Versorgungsstruktur führen. Diese Massnahme wird auch von kantonaler Ebene gefordert und könnte ohne KVG-Revision unmittelbar festgesetzt werden, falls sich die Tarifpartner in den einzelnen Kantonen nicht einigen.
- Auktionsmodell bei der Vergabe von Praxiskonzessionen für neue Arztpraxen: Na-
tionalrat Ignazio Cassis hat das Postulat 12.3783 „Ärztestopp. Die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen (2)“ vorgeschlagen. Das überwiesene Postulat beruht auf dem Vorschlag von Avenir Suisse, ein Auktionsmodell einzuführen. Konkret sollen die Praxiskonzessionen durch eine umgekehrte holländische Auktion vergeben werden. Mit einer periodisch wiederholten Auktion würde der Regulator der Ärzteschaft einen Tarmed-Tarif vorschlagen, welcher tiefer ist als heute. Dieser würde stufenweise erhöht, bis genug Ärzte sich bereiterklären, im betreffenden Versorgungsgebiet zu einem gewissen Tarif tätig zu sein.
- Gegenüber dem Ärztestopp hätte ein Auktionsmodell verschiedene Vorteile: In
Zentren mit hoher Ärztedichte liessen sich die Kosten senken, während Randgebiete mit sich abzeichnender Unterversorgung durch einen höheren Tarmed-Tarif attraktiver gemacht werden könnten. Der Regulator kann bei diesem Modell allerdings die optimale Anzahl Ärzte für ein Gebiet nur grob abschätzen. Dadurch wäre das Problem der angebotsinduzierten Nachfrage bei freien Kapazitäten ungelöst, weshalb mittelfristig eine Aufhebung des Vertragszwangs zwischen Versicherern und Ärzten ins Auge gefasst werden muss.
- Aufhebung des Kontrahierungszwangs: Die schlüssige Lösung ist die Vertragsfrei-
heit, welche in den meisten europäischen Gesundheitswesen bereits existiert.
Diese kann vollständig oder in bestimmten Fällen eingeführt werden. Letztere Variante verlangt Nationalrat Jürg Stahl in seiner Motion 13.3265 „Gegenvorschlag zum Zulassungsstopp für Ärzte“, die wir unterstützen. Diese beschränkte Umsetzung der Vertragsfreiheit hätte den Vorteil, dass sich die Vertragspartner vorerst in einem beschränkten Bereich über die Kontrahierungskriterien einigen könnten.
4 Fazit
Die Wirtschaft lehnt die Teilrevision des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) betreffend Steuerung des ambulanten Bereichs strikte ab. Wir sehen in einer bedarfsabhängigen Zulassung des ambulanten Leistungsbereichs negative Folgen für das gesamte Gesundheitswesen. Es sind gute und effiziente Handlungsalternativen vorhanden, die genutzt werden sollen.
Seitens des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv lehnen wir die uns unterbreitete SGV/USAM Gesetzesvorlage zur Steuerung des ambulanten Bereichs dezidiert ab. Zulassungsbeschränkungen stellen als planwirtschaftliches Instrument einen gravierenden Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit dar, den wir so nicht akzeptieren können. Wir haben auch grosse Zweifel, ob die kostendämpfende Wirkung, die sich das EDI von diesem rigiden Eingriff ins Recht auf freie Berufsausübung verspricht, tatsächlich realistisch ist. Die Erfahrung zeigt, dass die OKP-Kosten auch in jenen Zeitspannen ungebremst angestiegen sind, als der Zulassungsstopp zeitlich befristet eingeführt war. Bedenklich ist für uns auch, dass mit den uns unterbreiteten Vorschlägen die Rechtssicherheit Schaden nähme und es für die betroffenen Leistungserbringer immer schwieriger würde, eine berufliche Karriere verlässlich zu planen.