Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/53: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Steuerung des ambulanten Bereichs · 168 Seiten
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
1. Grossmehrheitliche Ablehnung der Vorlage
Die grosse Mehrheit der Ärzteschaft steht der Vorlage ablehnend gegenüber.
- Zulassungssteuerung
Durch die Einführung einer unbefristeten Zulassungsbeschränkung im ambulanten Bereich werden junge, in der Schweiz sehr gut aus- und weitergebildete Ärztinnen und Ärzte in Spitälern festgehalten und deren berufliche Perspektiven eingeschränkt. Am Medizinstudium interessierte Menschen müssen bereits bei Beginn ihrer Ausbildung zweifeln, ob sie ihren Beruf dereinst ausserhalb von Institutionen werden ausüben können.
Bislang konnte nicht aufgezeigt werden, dass mit der Zulassungsbeschränkung allein für Ärzte und allein für die ambulante Versorgung seit ihrer Einführung 2002 Kosten gespart werden konnten.
Die Erfahrungen seit Einführung des Zulassungsstopps im Jahr 2002 stellen die staatliche Planbarkeit des Bedarfs und die Steuerbarkeit der Ressourcen in Frage
– zu komplex und interdependent sind die Parameter. Der medizinische Fortschritt, die demographische Entwicklung und das Bevölkerungswachstum (0,8 Mio. Einwohner seit 2002) erhöhen den Bedarf an ärztlichen Leistungen. Geänderte Familienstrukturen, zu wenig Studienplätze für Mediziner und neue Arbeitsmodelle vermindern die Verfügbarkeit ärztlicher Leistungen. Die Steuerbarkeit auch der ambulanten Versorgung ist aus unserer Sicht eine Illusion.
Es fehlt zudem in den Erläuterungen des Bundes die Berücksichtigung der Masseneinwanderungsinitiative. Wie die geplante Einführung der Zulassungssteuerung per Juli 2016 mit der wenige Monate danach im Februar 2017 umzusetzenden Masseneinwanderungsinitiative koordiniert werden soll, ist nicht erkennbar.
Eine kleine Minderheit der Ärztegesellschaften stimmt der fakultativen Möglichkeit einer Steuerung durch die Kantone zu, ausschliesslich bei Über- oder Unterversorgung Massnahmen und neu qualitativ ausreichendes Versorgungsangebot sicherstellen sollen.
- Massnahmen bei Unterversorgung
Massnahmen der Kantone bei Unterversorgung werden begrüsst. Allerdings wird in Frage gestellt, ob es dafür eine Ergänzung des KVG braucht – die Kantone können solche Massnahmen schon heute beschliessen.
Nötig sind den heutigen Bedürfnissen entsprechende Rahmenbedingungen für den ärztlichen Notfalldienst, insbesondere eine adäquate Finanzierung der Notfallpikettentschädigung und der Notfalltelefonzentralen. Sinnvoll ist zudem die Unterstützung von Praxiszusammenlegungen, wo dies aufgrund des Einzugsgebiets Sinn macht.
- Tarifsenkungseingriff
Die neu vorgesehene Kompetenz des Bundesrats zu Tarifsenkungen wird einhellig abgelehnt. Damit würde sowohl die Tarifautonomie der Leistungserbringer und Versicherer untergraben, wie auch die Kompetenz des Kantons zur Versorgungsplanung übersteuert. Beides sind weitere Schritte auf dem Wege der Überregulierung des Gesundheitswesens.
2. Zentrale Forderungen der Ärzteschaft: Qualitätskriterien
Für den Fall, dass trotz der grundsätzlichen Ablehnung durch die Ärzteschaft eine unbefristete Zulassungssteuerung eingeführt werden würde, fordern die FMH und die ihr angeschlossenen Organisationen die Berücksichtigung von nationalen Qualitätskriterien:
- 3-Jahres-Regelung: