Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/53: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Steuerung des ambulanten Bereichs · 168 Seiten

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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

Gesundheitsversorgung und eine adäquate „Verteilung“ der Ressourcen in den Regio-

nen weiterzuführen.

La FRC, sur le principe, approuve le projet de révision de loi proposé, car il semble à FRC même d'améliorer le pilotage du domaine ambulatoire. Il nous semble en particulier très

important, dans l'intérêt des patients et des consommateurs, de soutenir diverses me-

sures aptes à encourager l'installation de médecins même dans les zones dites recu-

lées où il y a pénurie.

Logopädinnen und Logopäden sind eine kleine Berufsgruppe von Leistungserbringern DLV und fallen unter KVG Art. 35 Abs. 2e).

Seit Jahren sind die Patienten und deren Angehörige mit einer Unterversorgung kon-

frontiert und die Suche nach einer Therapeutin erweist sich häufig als Hürdenlauf: Die

vorhandenen Therapie-Plätze sind meistens ausgebucht und so müssen die Patienten

entweder grosse Wege oder lange Wartezeiten in Kauf nehmen.

Die Abgeltung der logopädischen Leistungen ist sehr tief, auch nach einer kleinen An-

hebung des Taxpunktwertes am 1. Juni 2014 bei den tarifsuisse ag angeschlossenen

Krankenversicherungen. Logopädinnen und Logopäden sind deshalb immer weniger

freipraktizierend tätig; sie suchen alternativ eine Anstellung in Kliniken oder im Schulbe-

reich (wo sie sehr gefragt sind).

Im Rahmen von SwissDRG stellen auch die Klinik-Logopädinnen eine kürzere Verweil-

dauer der Patientinnen und Patienten fest. Damit verlagert sich die logopädische Thera-

pie zunehmend in den ambulanten Bereich.

Grundsätzlich sind wir mit einer Steuerung im ambulanten Bereich des Gesundheitswe- EVS sens einverstanden. Es stellen sich uns jedoch bei der Umsetzung der Massnahmen

(Art. 40c) einige grundsätzliche Verfahrensfragen.

Die FMH lehnt die vorgeschlagene Einführung einer unbefristeten Zulassungssteuerung FMH vollumfänglich ab.

Diese Steuerung allein in einem der drei Versorgungssektoren (stationär, spitalambu-

lant, praxisambulant) ist nicht in der Lage, den Kostenanstieg zu begrenzen. Zudem be-

rücksichtigt diese Zulassungssteuerung weder die überregionale Gesamtversorgung mit

Gesundheitsdienstleistungen, noch das Bevölkerungswachstum, noch den medizini-

schen Fortschritt, noch die Alterung der Bevölkerung, noch gesellschaftliche Entwicklun-

gen mit Einfluss auf die Versorgung wie veränderte Arbeitsmodelle.

Der verwendete Begriff der Überversorgung bleibt undefiniert und die bevorstehende

Kontingentierung (Masseneinwanderungs-Initiative) unberücksichtigt. Die Behauptung,

dass «die Steuerung der Zulassungen zumindest eine Stabilisierung der Kosten bewir-

ken wird», bleibt unbelegt; auch nach einer Periode zwölfjähriger Steuerung seit 2002.

Für den Fall, dass trotz der grundsätzlichen Ablehnung durch die Ärzteschaft eine unbe-

fristete Zulassungssteuerung eingeführt werden würde, fordern die FMH und die ihr an-

geschlossenen Organisationen, dass folgende zwei nationalen Qualitätskriterien kumu-

lativ zur Anwendung kommen:

Drei Jahre Spitaltätigkeit: Ärztinnen und Ärzte, welche mindestens drei Jahre an einer

anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben, sind zugelassen.

Sie sind mit dem Schweizer Gesundheitswesen vertraut und qualitativ gut weitergebil-

det.

Sprachprüfung: Ärztinnen und Ärzte müssen eine standardisierte Sprachprüfung (mini-

mal Niveau B2 CEFR des Europarats) in einer Landessprache erfolgreich absolviert ha-

ben, um zugelassen zu werden. Analoge Sprachkompetenz wird zum Beispiel in Gross-

britannien, Österreich und Südtirol seit Jahren, in Deutschland seit 2014, verlangt.

Allgemeine Bemerkungen