Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/53: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Steuerung des ambulanten Bereichs · 168 Seiten

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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

Wir schliessen uns im Übrigen der Vernehmlassung unseres schweizerischen Dachverbandes VSAO vorbehaltlos an.

In Anbetracht des sich zunehmend abzeichnenden Ärztemangels (Demographie, Kon- ZGAeG tingentierung nach Annahme der Masseneinwanderungsinitiative, zunehmende Anzahl von Teilzeitpensen) bezweifeln wir allerdings die Notwendigkeit eines dauernden Zulassungsstopps in der vorliegenden wie auch in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Form des Gesetzentwurfs.

Die Zuger Ärztegesellschaft wundert sich darüber, dass der Bundesrat die von der FMH vorgeschlagenen Qualitätskriterien wie jene einer dreijährigen Weiterbildungszeit in einer anerkannten Schweizer Weiterbildungsstätte sowie einer Sprachprüfung in einer der Landessprachen gesetzlich nicht verankern will.

Die grosse Mehrheit der Ärzteschaft steht dieser Vorlage ablehnend gegenüber. Die AGAeV Gründe dafür legen wir lhnen nachfolgend dar: Die Ablösung vom bisherigen „Notrecht'' im Rahmen des jahrelangen Zulassungsstopps und Regelungen im ordentlichen Recht zur Sicherstellung der ambulanten Gesundheitsversorgung der Schweizer Bevölkerung ist zu begrüssen. Die Zielsetzungen, welche der Bund mit diesen Gesetzesvorgaben im Rahmen von kostensenkenden regulierenden Eingriffen erreichen will, sind untauglich und werden deshalb dezidiert abgelehnt. Die während des Zulassungsstopps ergriffenen Massnahmen konnten das oberste Ziel des Bundes (Kosten im ambulanten Bereich zu reduzieren) in keiner Art und Weise erfüllen, sondern hatten zum Teil sogar den gegenteiligen Effekt, neben weiteren negativen Begleiterscheinungen. Die mit dieser Vorlage verfolgte Zielsetzung einer Steuerbarkeit der ambulanten Versorgung ist mit den darin aufgeführten Massnahmen sicher nicht zu erreichen.

Ausgebildete Arztinnen und Arzte werden vorzugsweise in stationären Strukturen und im angestellten Verhältnis verharren, da die Perspektiven für die Aufnahme einer eigenständigen Tätigkeit als Niedergelassene viel zu unsicher und mit hohen Risiken verbunden sind.

Ein derartiger Eingriff ist unzulässig und verhöhnt die Tatsache, dass im ambulanten Bereich seit 2003 Nullwachstum herrscht. Diese Daten wurden publiziert (Swiss Issues Branchen -Am Puls der Gesundheitslandschaft Credit Suisse 201 0) und basieren auf Angaben des Bundesamts für Statistik. Eine Tarifabsenkung, wie sie möglich wäre, vernichtet die Arztpraxen und führt zur Abwanderung der Patienten ins Spital. Eine Folge wäre ein massiver Kostenanstieg.

2. Zentrale Forderungen des Aargauischen Ärzteverbandes

2.1 Versorgungssicherheit

Eine Steuerung im ambulanten Bereich muss primär die Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität der Bevölkerung zum Ziel haben. Deshalb muss die Obrigkeit nicht primär an den Geldsackel sondern an die Bevölkerung denken! Seit Jahren wird über den Ärztemangel lamentiert. interessanterweise werden jedoch heute weniger Arzte ausgebildet als noch vor 30 Jahren. Wichtig für die aufstrebende Generation wäre demzufolge, dass die Anzahl der Studienplatze erhöht würde- bisher wurden lediglich die propädeutischen Semester berücksichtigt!

Grundsätzlich erachten wir eine kantonale Ressourcenplanung/-steuerung als sinnvoll, aber nur wenn die grösstmögliche Optimierung bei den zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung zu treffenden Massnahmen gegeben ist und die Leistungserbringer von den Kantonen insbesondere bei der Abklärung des Bedarfs mit einbezogen werden. Dazu gehört zwingend die Definition von Qualitätskriterien für eine qualitativ hochstehende medizinische Versorgung.

3. Fazit

Die vorliegende Revision ist untauglich, vernichtet den selbständig tätigen Arzt und führt nebst Qualitätsabnahme auch zu einer Kostensteigerung. Somit ist unabdingbar, dass-