Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/53: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Steuerung des ambulanten Bereichs · 168 Seiten
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sollte die Revision ohne Anpassung durchgewinkt werden -der Aargauische Ärzteverband das Referendum ergreifen wird!
Nichtsdestotrotz erscheint es uns unabdingbar, den Dialog zwischen Bund, Kantonen und der Ärzteschaft sowie den weiteren Leistungserbringern im Gesundheitswesen über die Voraussetzungen zur Sicherstellung einer guten und sicheren Gesundheitsversorgung weiter zu führen und zu intensivieren. Wir sind immer und gerne bereit, Hand für zukunftsorientierte Losungen zu bieten.
Medswiss.net begrüsst grundsätzlich die Absicht des Bundesrates Massnahmen zu er- medswiss.net greifen um eine bestehende oder drohende Unterversorgung zu bekämpfen. Dass eine unbefristete Lösung eingeführt werden soll, erachtet medswiss.net als sinnvoll, da damit die Planungssicherheit für junge Arzte erhöht werden kann. in der vorliegenden Stellungnahme betonen wir das Anliegen für einen echten Wettbewerb unter den Leistungserbringern im Gesundheitswesen. Zu begrüssen ist daher die Zusage in den Erläuterungen, dass der Bundesrat keine Höchstzahlen für die Zulassung von Leistungserbringern im KVG, namentlich Arzte, festlegt.
Sodann teilen wir die Auffassung, dass das Einrichten einer Kommission - bestehend aus den unterschiedlichen Akteuren des Gesundheitswesens - für das Unterbreiten von Empfehlungen (an die Kantone) über das Vorgehen bei Über- respektive Unterversorgung im medizinischen ambulanten Bereich zweckdienlich ist. Hierbei erscheint es uns als Dachverband von dringender Notwendigkeit, dass auch den Anliegen der Ärztenetzwerke unter Anderem unter Beachtung der freiwilligen integrierten Versorgung, sowie deren sich daraus ergebenden Vorteile für die Patienten Beachtung geschenkt werden.
Ferner ist dem Beibehalten bisher erteilter Zulassungsbewilligungen aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht zuzustimmen. Kritisch setzen wir uns mit dem Gedanken der Subsidiarität auseinander. Wenn ein Kanton bezüglich Zulassungsstopp für Mediziner ausdrücklich nicht legiferieren will, darf daraus keine Rechtfertigung für subsidiäres Handeln durch den Bundesrat abgeleitet werden. Die Natur des KVG sieht vor, dass die Umsetzung des Gesetzes auf kantonaler Ebene zu erfolgen hat für eine Beschneidung der kantonalen Kompetenzen in der kantonalen Ausgestaltung besteht aus unserer Sicht weder der Bedarf, noch erscheint uns diese sinnvoll.
Der in den Erläuterungen zitierte Grundsatz des KVG, ,,Wirtschaftlichkeit, Zweckmassigkeit, Wirksamkeit" (Art. 32 KVG) bezieht sich auf die Leistungen im OKP-Bereich.
Daraus einen solchen Grundsatz auch für Spitalplanung und Versorgungsangebot abzuleiten erscheint unzulässig.
Ebenfalls bestreiten wir die Anmerkung über einen ,,Grundsatz der Kosten Neutralität", wonach jede Tariferhöhung durch eine entsprechende Tarifsenkung in einem anderen Fachgebiet kompensiert werden soll. Tatsächlich wurde dem ,,Grundsatz der Kosten Neutralität" ausschliesslich für Fälle der Tarifstrukturanpassungen statuiert. Es kann daher keine Rede von einem gewollten Grundsatz der Kostenneutralität im KVG sein.
Nous vous remercions de nous permettre d’exprimer notre avis par rapport à la révision SMV de la LAMal relative au pilotage du domaine ambulatoire que vous proposez. Malheureusement, nous devons vous dire que la SMV est choquée par les propositions de changement prévues dans ce projet de loi. L’introduction définitive du ‘gel des admissions’ déjà imposée depuis des années aux jeunes médecins (suisses) nous apparaît inacceptable pour différentes raisons.
La SMV soutient aussi les opinions exprimées par la CCM et la FMH qui vont d’ailleurs dans le même sens. Elle espère que vous allez revenir sur cette modification inacceptable de la LAMal qui nous semble difficilement justifiable et n’est pas basée ni sur une argumentation dite ‘évidence-based’, ni sur le respect et ni sur le partenariat avec les professionnels du terrain alors que notre système de santé actuel en suisse remplit indiscutablement un niveau de qualité incontesté en comparaison internationale.
Nous aimerions vous rendre attentif à l’étude ‚Effizienz, Nutzung und Finanzierung des Gesundheitssystems’, établie par Trageser, Vettori et al. sur mandat de l’académie suisse des sciences médicales. Alors qu’elle se base sur des prémisses difficilement objectivables et probablement surévaluées (estimation de coûts liés à des interventions