Vorlagen 2
Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 49Fedlex · Vorlage
Verordnung über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung (LMVV)
vom ...
Der Bundesrat,
gestützt auf das Lebensmittelgesetz vom 20. Juni 2014 (LMG)1,
verordnet:
1. Titel: Geltungsbereich und Begriffe
Art. 1 Geltungsbereich
1 Diese Verordnung regelt:
a. die amtliche Kontrolle von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen im Inland;
b. die amtliche Kontrolle von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr, einschliesslich spezieller Kontrollen bei der Einfuhr bestimmter Lebensmittel, die besondere Risiken aufweisen;
c. die Probenerhebung und die Analyseverfahren;
d. die Anforderungen an die nationalen Referenzlaboratorien und deren Aufgaben;
e. die Aus- und Weiterbildung des Personals der Vollzugsorgane;
f. die internationale Zusammenarbeit und die grenzüberschreitenden Prüfungen;
g. die Bearbeitung der für den Vollzug benötigten Daten;
h. die Finanzierung der Kontrollen.
2 Sie gilt nicht, soweit die folgenden Erlasse Anwendung finden:
a. die Verordnung vom 8. Dezember 1997 über die Lebensmittelkontrolle in der Armee2 und die darauf gestützten Erlasse;
b. Verordnung vom 23. November 2005 über das Schlachten und die Fleischkontrolle3 und die darauf gestützten Erlasse;
RO 2005 6555