Vorlagen 2

Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 49Fedlex · Vorlage

Verordnung über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung (LMVV)

vom ...

Der Bundesrat,

gestützt auf das Lebensmittelgesetz vom 20. Juni 2014 (LMG)1,

verordnet:

1. Titel: Geltungsbereich und Begriffe

Art. 1 Geltungsbereich

1 Diese Verordnung regelt:

a. die amtliche Kontrolle von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen im Inland;

b. die amtliche Kontrolle von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr, einschliesslich spezieller Kontrollen bei der Einfuhr bestimmter Lebensmittel, die besondere Risiken aufweisen;

c. die Probenerhebung und die Analyseverfahren;

d. die Anforderungen an die nationalen Referenzlaboratorien und deren Aufgaben;

e. die Aus- und Weiterbildung des Personals der Vollzugsorgane;

f. die internationale Zusammenarbeit und die grenzüberschreitenden Prüfungen;

g. die Bearbeitung der für den Vollzug benötigten Daten;

h. die Finanzierung der Kontrollen.

2 Sie gilt nicht, soweit die folgenden Erlasse Anwendung finden:

a. die Verordnung vom 8. Dezember 1997 über die Lebensmittelkontrolle in der Armee2 und die darauf gestützten Erlasse;

b. Verordnung vom 23. November 2005 über das Schlachten und die Fleischkontrolle3 und die darauf gestützten Erlasse;

RO 2005 6555

1 SR 817.0

2 SR 817.45

3 SR 817.190