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Vernehmlassung 2014/64: Revision der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 7 Seiten

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Ziff. 21 Nrn. 21.2, 21.3 und 21.6

21 Erzeugung von Energie

Nr. Anlagetyp Massgebliches Verfahren

…

21.2 *) Anlagen zur thermischen Ener- Durch das kantonale Recht zu

gieerzeugung mit einer Feue- bestimmen

rungswärmeleistung oder einer

pyrolitischen Leistung von

a. mehr als 50 MWth bei fossilen

Energieträgern

b. mehr als 20 MWth bei erneuer-

baren Energieträgern

c. mehr als 20 MWth bei kombi-

nierten Energieträgern (fossil

und erneuerbar)

21.3 Speicher- und Laufkraftwerke

sowie Pumpspeicherwerke mit

einer installierten Leistung von

mehr als 3 MW

a. *) an kantonalen Gewässern Konzessionsverfahren (Art. 38 BG vom 22. Dez. 19169 über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte, WRG)

Soweit die Kantone zwei Stufen festgelegt haben:

2. Stufe:

Durch das kantonale Recht zu bestimmen

b. an internationalen Gewässern Konzessions- und Plangenehmi- sowie an Gewässerstrecken, die gungsverfahren (Art. 38 und 62 in verschiedenen Kantonen lie- WRG)

gen und bei denen sich die Kan-

tone über die Verleihung der

Wasserrechte nicht einigen kön-

nen.

…

21.6 *) Erdöl- und Gasraffinerien Durch das kantonale Recht zu

bestimmen

9 SR 721.80