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Vernehmlassung 2014/64: Revision der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 7 Seiten
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Ziff. 21 Nrn. 21.2, 21.3 und 21.6
21 Erzeugung von Energie
Nr. Anlagetyp Massgebliches Verfahren
…
21.2 *) Anlagen zur thermischen Ener- Durch das kantonale Recht zu
gieerzeugung mit einer Feue- bestimmen
rungswärmeleistung oder einer
pyrolitischen Leistung von
a. mehr als 50 MWth bei fossilen
Energieträgern
b. mehr als 20 MWth bei erneuer-
baren Energieträgern
c. mehr als 20 MWth bei kombi-
nierten Energieträgern (fossil
und erneuerbar)
21.3 Speicher- und Laufkraftwerke
sowie Pumpspeicherwerke mit
einer installierten Leistung von
mehr als 3 MW
a. *) an kantonalen Gewässern Konzessionsverfahren (Art. 38 BG vom 22. Dez. 19169 über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte, WRG)
Soweit die Kantone zwei Stufen festgelegt haben:
2. Stufe:
Durch das kantonale Recht zu bestimmen
b. an internationalen Gewässern Konzessions- und Plangenehmi- sowie an Gewässerstrecken, die gungsverfahren (Art. 38 und 62 in verschiedenen Kantonen lie- WRG)
gen und bei denen sich die Kan-
tone über die Verleihung der
Wasserrechte nicht einigen kön-
nen.
…
21.6 *) Erdöl- und Gasraffinerien Durch das kantonale Recht zu
bestimmen