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Vernehmlassung 2014/65: Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) · 53 Seiten

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Definition der Schutzgüter bezüglich Schadstofftransport

Oberflächengewässer und Grundwasser stellen in der Regel bezüglich Deponie-Emissionen die relevanten Schutzgüter dar. Staubemissionen und gasförmige Emissionen können v.a. im Bereich von Siedlungen relevant sein. Nach [17] ist die Luft als Schutzgut weniger relevant, da nach einer Nachsorgezeit von 50 Jahren nur noch mit untergeordneten Gasemissionen zu rechnen ist. Boden ist bei Havarien sowie Rutschungen des Deponiekörpers als Schutzgut relevant. Staubemissionen sind speziell zu betrachten.

Die betroffenen Schutzgüter sind in diesem Schritt genauer zu charakterisieren.

Modellierung des Schadstofftransports zum Schutzgut

Schadstoffe können durch verschiedene Prozesse ins Schutzgut gelangen. Dazu sind vom Gutachter verschiedene Szenarien zu erstellen:

. Infiltration von Sickerwasser ins Grundwasser direkt am Standort,

. Infiltration von Sickerwasser bei Ausfall (Undichtigkeit) der Leitungen zum Vorfluter oder die Kläranlage,

. Einleitung von Sickerwasser in ein Vorfluter (Annahme: nach Abschluss der Nachsorge ohne Klärung),

. Überschwemmung des Deponiekörpers,

. Abrutschen des Deponiekörpers in ein Oberflächengewässer,

. etc.

Die Emission von Schadstoffen via Sickerwasser ins Grundwasser dürfte in vielen Fällen der relevanteste Prozess sein. Mit dem für die Sickerwasserprognose entwickelten Simulationsmodell TransSim [6] kann der Transport von Schadstoffen durch die ungesättigte Zone wie auch der Transport im Grundwasser modelliert werden. Für Schwermetalle ist TransSim jedoch nur beschränkt geeignet.

Der Transport von Sickerwasser zum Schutzgut wird durch Sorptions-, Abbau- und Verdünnungsprozesse beeinflusst: Die Schadstoff-Konzentrationen werden beim Transport zu den Schutzgütern durch Natural Attenuation Prozesse wie Sorption oder biologischen Abbau reduziert. Wie stark diese Prozesse die Schadstoff-Belastung verringern, hängt entscheidend von den Standort-Faktoren ab. Mitunter kann der ungesättigte Bereich direkt unterhalb der Deponie eine Pufferkapazität bezüglich Schadstoffen aufweisen und es kann sich ein effizienter biologischer Abbau im ungesättigten wie im gesättigten Bereich etablieren. Die Sorption kann durch geeignete Modelle quantifiziert werden; die biologische Abbaukapazität kann lediglich basierend auf Messdaten vom Standort approximiert werden.

Einstufung der Gefährdung

In der Einstufung der Gefährdung werden die prognostizierten Konzentrationen in den Schutzgütern mit den tolerierbaren Konzentrationen verglichen. Denkbar ist auch, dass von den tolerierbaren Konzentrationen in den Schutzgütern auf maximal mögliche Konzentrationen im Sickerwasser rückgerechnet wird.

In den Gewässern gelten die Anforderungen insbesondere der GSchV. Für Schadstoffe ohne Grenzwerte sind vom Gutachter solche Werte herzuleiten ([8]).

Anhang 6: Detailprüfung – Erläuterungen