Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/66: Änderung der Verordnung der Eidgenössischen Spielbankenkommission vom 12. Juni 2007 über die Sorgfaltspflichten der Spielbanken zur Bekämpfung der Geldwäscherei (Geldwäschereiverordnung ESBK; GwV ESBK) · 7 Seiten

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1. Ausgangslage

Die Verordnung der Eidgenössischen Spielbankenkommission über die Sorgfaltspflichten der Spielbanken zur Bekämpfung der Geldwäscherei (Geldwäschereiverordnung ESBK, GwV ESBK; SR 955.021) ist am 1. Juli 2007 (und zum Teil am 1. Januar 2008) in Kraft getreten.

Als Folge verschiedener Änderungen des Geldwäschereigesetzes (GwG) hat die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) eine Teilrevision ihrer Verordnung vorgenommen.

Im Entwurf wurden nebst den einzelnen Änderungen des GwG seit 2008 die per Februar 2012 modifizierten Empfehlungen der Groupe d’action financière (GAFI) sowie die Änderungen des GwG im Rahmen des Inkrafttretens des Bundesgesetzes zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière berücksichtigt.

In der Revision ebenfalls berücksichtigt ist der Follow-up-Bericht des Jahres 2009 zur Länderprüfung der Schweiz durch die GAFI.

Wiederholungen von höherrangigem Recht (insbesondere Wiederholungen des GwG) sind gestrichen worden.

2. Anhörungsverfahren

Die ESBK hat am 4. November 2014 ein Anhörungsverfahren eröffnet, das bis zum 17. Dezember 2014 dauerte.

Angehört wurden die Schweizer Spielbanken, der Schweizer Casino Verband (SCV) sowie die Selbstregulierungsorganisation der Schweizer Casinos (SRO Casinos).

Zur Vorlage zur Teilrevision der Verordnung Stellung genommen haben alle Spielbanken (mit Ausnahme der Casinos von Neuenburg und St. Moritz), die SRO Casinos, das Forum SRO/OAR/OAD, der Centre Patronal sowie die Fédération des entreprises romandes (FER).