Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/70: Beitritt zum Fakultativprotokoll vom 19. Dezember 2011 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 betreffend ein Mitteilungsverfahren · 10 Seiten

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innerstaatlichen Rechtsmittel. Beim zwischenstaatlichen Mitteilungsverfahren kann ein Vertragsstaat geltend machen, dass ein anderer Vertragsstaat seinen Verpflichtungen aus der Kinderrechtskonvention beziehungsweise den Fakultativprotokollen nicht nachkommt. Die Mitteilungsverfahren münden in rechtlich nicht verbindliche Auffassungen des Ausschusses, welche durch Empfehlungen zu deren Umsetzung ergänzt werden können. Liegen zuverlässige Angaben vor, dass ein Vertragsstaat schwerwiegend oder systematisch die Konventionsrechte beziehungsweise die Rechte der Fakultativprotokolle verletzt, kann der Ausschuss schliesslich auch von sich aus ein Untersuchungsverfahren durchführen.

Die Schweiz ist sowohl der Kinderrechtskonvention wie auch den beiden ersten Fakultativprotokollen einerseits betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten3 sowie andererseits betreffend den Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornografie4 beigetreten.

Am 15. Juni 2012 reichte die Nationalrätin Viola Amherd im Nationalrat eine Motion5 ein, welche den Bundesrat beauftragt, das Fakultativprotokoll zu ratifizieren. Die Motion wurde am 19. September 2013 durch den Nationalrat und am 17. März 2014 durch den Ständerat angenommen.

Die Schweiz hat analoge Mitteilungsverfahren bereits bei anderen UNO-Übereinkommen (CERD6, CAT7, OP CEDAW8) anerkannt.

4. Zusammenfassung der Ergebnisse

Von den 52 Vernehmlassungsteilnehmenden begrüssen 40 den Beitritt zum Fakultativprotokoll, 5 sprechen sich gegen einen Beitritt aus und 7 verzichten explizit auf eine Stellungnahme.

Die ganz überwiegende Mehrheit begrüsst somit die Absicht des Bundesrates, dem Fakultativprotokoll beizutreten und damit die Rechte des Kindes zu stärken.

Mit Ausnahme des Kantons Schwyz, welcher explizit auf eine Vernehmlassung verzichtet, haben sich alle Kantone inhaltlich vernehmen lassen. Alle Kantone begrüssen einen Beitritt, mit Ausnahme des Kantons Thurgau, der einen Beitritt aufgrund des bereits ausreichenden innerstaatlichen Rechts als unnötig erachtet und im Zusammenhang mit allfälligen Empfehlungen des Ausschusses erhebliche Kostenfolgen für die Kantone befürchtet.

Von den in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, welche sich vernehmen liessen, sprechen sich die CVP und SP für, die FDP. Die Liberalen und die SVP gegen einen Beitritt aus. Die FDP. Die Liberalen äussern Zweifel an der Erheblichkeit des Fakultativprotokolls. Die SVP ihrerseits lehnt den Beitritt ab, weil die Rechte des Kindes mit der Konvention und den beiden bislang ratifizierten Fakultativprotokollen bereits umfassend geregelt seien.

Von den Dachverbänden, Organisationen und weiteren interessierten Kreisen, die Stellung bezogen haben, begrüsst die grosse Mehrheit den Beitritt. Nur der Schweizerische Gewerbeverband sgv und der Centre Patronal lehnen ihn ab, weil dieser für die Schweiz keine klar ersichtlichen Vorteile bringe.

3 SR 0.107.1.

4 SR 0.107.2.

5 12.3623 – Motion Amherd; Ratifizierung des dritten Fakultativprotokolls zur Uno-

Kinderrechtskonvention.

6 SR 0.104.

7 SR 0.105.

8 SR 0.108.1.