Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/78: Protokoll Nr. 15 über die Änderung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten · 6 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.130702 / 2014/00004
matisch, weil sie zu Situationen führen kann, in denen eine behauptete Konventionsverletzung nie von einem Gericht geprüft wird. 1 Partei (SVP) lehnt aus Gründen der Rechtssicherheit die Änderung der Bestimmung kurz nach ihrer Einführung ab. Für 1 Organisation (SGV-2) handelt es sich um eine kosmetische Korrektur. 1 Organisation wendet sich gegen die Änderung, weil diese die Auswirkungen des unerwünschten Zulässigkeitskriteriums weiter verschärft (syna). Für 1 Organisation (SAV) wirkt sich die Änderung in der Schweiz nicht aus.
3.7. Art. 6 bis 9 Protokoll Nr. 15
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