Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/85: Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) · 147 Seiten

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2.4.6 Bemerkungen zu Artikel 34d KLV Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

In Analogie zu Art. 65d KVV lehnen wir auch hier den angeregten Systemwechsel ab. SGV

Organisationen des Gesundheitswesens

Vorschlag: Curafutura

Titel: Regelmässige Überprüfung der Aufnahmebedingungen: Gegenstand der Überprü-

fung der Wirtschaftlichkeit

Abs. 1: Das BAG führt die Überprüfung der Fabrikabgabepreise der Arzneimittel nach

Artikel 65d Absatz 1 KVV einmal pro Kalenderjahr durch.

Abs. 2: Streichen.

Vorschlag: Helsana

Art. 34d, Titel: Regelmässige Überprüfung der Aufnahmebedingungen: Gegenstand der

Überprüfung der Wirtschaftlichkeit

Abs. 1: Das BAG führt die Überprüfung der Fabrikabgabepreise der Arzneimittel nach

Artikel 65d Absatz 1 KVV einmal pro Kalenderjahr durch.

Abs. 2 ganz streichen.

Begründung:

Es ist nicht einzusehen, warum Ausnahmen gemacht werden bei der Überprüfung. Die

Wirtschaftlichkeit sollte eigentlich zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein. Die Kranken-

versicherer fordern eine Überprüfung alle Jahre, dies kann mit Hilfe von Datenbanken

ohne erheblichen Aufwand durchgeführt werden. Wenn an einem 3-jährigen Rhythmus

festgehalten wird, dann werden alle im entsprechenden Zeitpunkt fälligen Produkte

überprüft. Bei erst kürzlich überprüften Produkten wird sich in den meisten Fällen keine

Änderung ergeben. Aus Gründen der Rechtsgleichheit und der Vergleichbarkeit könnten

aber im Fall einer nicht erfolgten Anpassung für neue Produkte erhöhte Preisentscheide

die Folge sein.

Sowohl das Vorziehen des Referenztermins wie auch der Übergang zu Gruppenüber- Interpharprüfungen werden abgelehnt. Die Begründungen dazu finden sich in der Einleitung so- ma wie in den Ausführungen zu Art. 65d Abs. 1 KVV. Art. 34d sowie Art. 34e Abs. 1 und

Abs. 2 lit. a KLV sind entsprechend anzupassen.

Vorschlag: santésuisse

Art. 34d Regelmässige Überprüfung der Aufnahmebedingungen: Gegenstand der Über-

prüfung der Wirtschaftlichkeit

1 Das BAG führt die Überprüfung der Fabrikabgabepreise der Arzneimittel nach Artikel

65d Absatz 1 KVV einmal pro Kalenderjahr durch.

Absatz 2 ganz streichen.

Begründung:

Es ist nicht einzusehen, warum Ausnahmen gemacht werden bei der Überprüfung. Die

Wirtschaftlichkeit sollte eigentlich zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein. Die Kranken-

versicherer fordern eine Überprüfung alle Jahre, dies kann mit Hilfe von Datenbanken

ohne erheblichen Aufwand durchgeführt werden. Wenn an einem 3‐jährigen Rhythmus