Rapport sur les résultats
Consultation 2014/85: Révision partielle de l'ordonnance sur l'assurance-maladie (OAMal) et l'ordonnance sur les prestations dans l'assurance obligatoire des soins en cas de maladie (OPAS) · 147 pages
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2.4.6 Bemerkungen zu Artikel 34d KLV Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
In Analogie zu Art. 65d KVV lehnen wir auch hier den angeregten Systemwechsel ab. SGV
Organisationen des Gesundheitswesens
Vorschlag: Curafutura
Titel: Regelmässige Überprüfung der Aufnahmebedingungen: Gegenstand der Überprü-
fung der Wirtschaftlichkeit
Abs. 1: Das BAG führt die Überprüfung der Fabrikabgabepreise der Arzneimittel nach
Artikel 65d Absatz 1 KVV einmal pro Kalenderjahr durch.
Abs. 2: Streichen.
Vorschlag: Helsana
Art. 34d, Titel: Regelmässige Überprüfung der Aufnahmebedingungen: Gegenstand der
Überprüfung der Wirtschaftlichkeit
Abs. 1: Das BAG führt die Überprüfung der Fabrikabgabepreise der Arzneimittel nach
Artikel 65d Absatz 1 KVV einmal pro Kalenderjahr durch.
Abs. 2 ganz streichen.
Begründung:
Es ist nicht einzusehen, warum Ausnahmen gemacht werden bei der Überprüfung. Die
Wirtschaftlichkeit sollte eigentlich zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein. Die Kranken-
versicherer fordern eine Überprüfung alle Jahre, dies kann mit Hilfe von Datenbanken
ohne erheblichen Aufwand durchgeführt werden. Wenn an einem 3-jährigen Rhythmus
festgehalten wird, dann werden alle im entsprechenden Zeitpunkt fälligen Produkte
überprüft. Bei erst kürzlich überprüften Produkten wird sich in den meisten Fällen keine
Änderung ergeben. Aus Gründen der Rechtsgleichheit und der Vergleichbarkeit könnten
aber im Fall einer nicht erfolgten Anpassung für neue Produkte erhöhte Preisentscheide
die Folge sein.
Sowohl das Vorziehen des Referenztermins wie auch der Übergang zu Gruppenüber- Interpharprüfungen werden abgelehnt. Die Begründungen dazu finden sich in der Einleitung so- ma wie in den Ausführungen zu Art. 65d Abs. 1 KVV. Art. 34d sowie Art. 34e Abs. 1 und
Abs. 2 lit. a KLV sind entsprechend anzupassen.
Vorschlag: santésuisse
Art. 34d Regelmässige Überprüfung der Aufnahmebedingungen: Gegenstand der Über-
prüfung der Wirtschaftlichkeit
1 Das BAG führt die Überprüfung der Fabrikabgabepreise der Arzneimittel nach Artikel
65d Absatz 1 KVV einmal pro Kalenderjahr durch.
Absatz 2 ganz streichen.
Begründung:
Es ist nicht einzusehen, warum Ausnahmen gemacht werden bei der Überprüfung. Die
Wirtschaftlichkeit sollte eigentlich zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein. Die Kranken-
versicherer fordern eine Überprüfung alle Jahre, dies kann mit Hilfe von Datenbanken
ohne erheblichen Aufwand durchgeführt werden. Wenn an einem 3‐jährigen Rhythmus