Rapporto sui risultati

Consultazione 2014/85: Revisione parziale dell'Ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal) e dell'Ordinanza sulle prestazioni dell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie (OPre) · 148 pagine

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standspreis oder der Publikumspreis aufgrund von Bestimmungen der zuständigen Be-

hörden oder zuständigen Verbänden eindeutig eruiert werden kann.

Vorschlag: Max Zeller

Söhne AG 1 Die Zulassungsinhaberin teilt dem BAG den Fabrikabgabepreis der Referenzländer

mit, wobei sie ihn aufgrund von Bestimmungen von Behörden oder Verbänden ermittelt.

Sie legt der Mitteilung eine Bestätigung des Preises durch die Zulassungsinhaberin

des Referenzlandes, eine Behörde oder einen Verband bei. Gibt die Zulassungsinhabe-

rin dem BAG den Preis des Referenzlandes nicht bekannt, so kann das BAG eine Be-

stätigung des Preises bei der dafür zuständigen Behörde oder dem dafür zuständigen

Verband einholen. Das BAG vergleicht mit Ländern, in denen der Fabrikabgabepreis

aufgrund von Bestimmungen von Behörden oder Verbänden eindeutig bestimmt werden

kann.

Begründung:

Abs. 1: Der für einen Auslandpreisvergleich heranzuziehende Preis muss behördlich o-

der mit staatlichem Auftrag durch einen Verband festgelegt worden sein. Es geht nicht

an, dass für einen schweizerischen administrierten Preis nicht administrierte Preise her-

angezogen werden. Hinzu kommt, dass es bedenklich wäre, "Informationsquellen" ohne

offiziellen Charakter zur Ermittlung von Preisen heranzuziehen (insbesondere, da diese

Frage auch Gegenstand von Gerichtsverfahren ist). Vielmehr muss der ausländische

Preis bei der zuständigen Behörde oder bei dem dafür behördlicherseits als dafür zu-

ständig erklärten Verband erhoben werden, sollte die Zulassungsinhaberin den Preis

dem BAG nicht bekannt geben.

2.4.6 Bemerkungen zu Artikel 34d KLV Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

In Analogie zu Art. 65d KVV lehnen wir auch hier den angeregten Systemwechsel ab. SGV

Organisationen des Gesundheitswesens

Vorschlag: Curafutura

Titel: Regelmässige Überprüfung der Aufnahmebedingungen: Gegenstand der Überprü-

fung der Wirtschaftlichkeit

Abs. 1: Das BAG führt die Überprüfung der Fabrikabgabepreise der Arzneimittel nach

Artikel 65d Absatz 1 KVV einmal pro Kalenderjahr durch.

Abs. 2: Streichen.

Vorschlag: Helsana

Art. 34d, Titel: Regelmässige Überprüfung der Aufnahmebedingungen: Gegenstand der

Überprüfung der Wirtschaftlichkeit

Abs. 1: Das BAG führt die Überprüfung der Fabrikabgabepreise der Arzneimittel nach

Artikel 65d Absatz 1 KVV einmal pro Kalenderjahr durch.

Abs. 2 ganz streichen.

Begründung: