Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/86: Zusammenarbeit E-Government Schweiz ab 2016 · 62 Seiten

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Bericht Anhörung «E-Government Schweiz ab 2016»

Abbildung 4: Beurteilung der Prinzipien

Die dargelegten Prinzipien erfahren eine hohe Akzeptanz. Die Stellen befürworten stark, dass die Umsetzung von E-Government aus der Nutzerperspektive erfolgen soll und einfache, ganzheitliche Prozesse etabliert werden sollen.

Die von den Teilnehmenden eingereichten Hinweise und Empfehlungen zeigen weitere Erwartungen und Verbesserungsmöglichkeiten auf und sollen in die weitere Bearbeitung einfliessen.

4.3.4 Strategische Ziele

Es wurden sechs strategische Ziele zur Beurteilung vorgelegt. Fünf Ziele finden insgesamt eine hohe Akzeptanz, eines wird von etwa einem Drittel der Befragten als unpassend bewertet.

Die verfügbaren E-Government-Leistungen sind

einfach und geräteunabhängig nutzbar,

nachvollziehbar und sicher.

E-Government senkt bei allen Beteiligten den

Aufwand im Verkehr mit den Behörden. Die Qualität

des Verwaltungsangebotes wird durch

medienbruchfreie, durchgängige Prozesse optimiert.

E-Government-Lösungen und Services werden wo

möglich und sinnvoll gemeinsam umgesetzt und

betrieben.

Die Steuerung, Führung und Koordination von

nationalen E-Government-Anstrengungen erfolgen

gebündelt und vereint unter einem Dach.

Zuständigkeiten, Rollen und Aufgaben der föderalen

Ebenen sowie der aktiven Organisationen bei der

Umsetzung von E-Government sind geklärt.

Der Betrieb von definierten Diensten wird zentral

nachhaltig sichergestellt.

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Ist nicht akzeptabel Ist nicht passend Ist akzeptabel, wird unterstützt Ist passend, wird voll unterstützt

Abbildung 5: Beurteilung der strategischen Ziele

In verschiedenen Bemerkungen wird geltend gemacht, dass die Ziele unvollständig, zu wenig klar oder zu ambitioniert sind. Mehrere Anregungen gehen dahin, dass weniger die Zieldefinition als die klare Terminierung und Messbarkeit der Ziele mit einer konkreten Umsetzungsplanung in den Vordergrund treten soll.

Die interkantonale Fachgruppe eGovernment der Staatschreiberkonferenz äussert sich wie folgt dazu: «Die E-Government-Strategie von 2007 und auch die im Anhörungsdokument vorgeschlagenen Ziele sind zu offen formuliert und unverbindlich. Es braucht zwingend eine konkrete Grundlage für eine Mehrjahresplanung. Antrag für Anpassungen: Zusammen oder als Teil der neuen Rahmenvereinbarung sind (a) Vision, wesentliche Ziele und Grundsätze von E-Government gemäss heutigem Wissensstand zu formulieren und (b) die konkreten Schwerpunkte für die Strategieumsetzung bzw. Koordinationsaufgabe während der Gültigkeitsperiode der nächsten vier Jahre festzusetzen.»

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