Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/86: Zusammenarbeit E-Government Schweiz ab 2016 · 62 Seiten

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Bericht Anhörung «E-Government Schweiz ab 2016»

E-Government wird für die Zukunft der Verwaltung von allen Teilnehmergruppen (Bund, Kantone, Gemeinden, Städten und Organisationen) als sehr bedeutend eingestuft.

Für die zukünftige Umsetzung wird eine stärkere Koordination unter den Beteiligten auf allen föderalen Ebenen als erforderlich betrachtet.

Die Meinungen zu der Bedeutung eines starken Signals aus der Politik und insbesondere zur Verabschiedung eines E-Government-Gesetzes sind divergierend. Ein nationales E-Government Gesetz wird von den meisten Befragten als nicht zielführend beurteilt.

Beispiele von Stellungnahmen dazu:

 Economiesuisse: „Kundenorientierte und effiziente E-Government-Dienstleistungen können nicht durch ein neues Gesetz verfügt werden. Es braucht aber eine starke Koordination unter den Akteuren auf allen Ebenen und auch ein starkes Signal aus der Politik.“

 Schweizerischer Gemeindeverband: „Der SGV denkt nicht, dass die Umsetzung von eGovernment mit einem neuen Gesetz erfolgreicher gestaltet werden kann.“

 Bundesamt für Justiz: „Im Auge zu behalten ist stets auch die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Kantonen. Insbesondere kann der Bund den Kantonen grundsätzlich keine Vorgaben machen, wie sie ihre Verwaltungsprozesse in jenen Bereichen gestalten, in denen die Bundesverfassung keine Regelungskompetenz des Bundes vorsieht.“

 Kanton Uri: „Es besteht wesentlicher Verbesserungsbedarf in der Zusammenarbeit bei der Konkretisierung der Strategie und der Umsetzungsplanung. Dazu müssen alle föderalen Ebenen auch auf politischer Ebene stärkere Signale abgeben können. Dies bedingt aber eine stärkere Information und Sensibilisierung der politischen Ebenen. Dies vor allem bei den Bundesbehörden. Ein E-Government-Gesetz ist jedoch dabei nicht zielführend.“

 Die Berner Fachhochschule wirft in einer These die Frage auf, ob auf die Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Kantonen (und die damit verbundenen Verhandlungen) verzichtet werden könnte, wenn ein E-Government Gesetz Schweiz verabschiedet wäre.

Verschiedene Akteure schlagen vor, die bestehende Rahmenvereinbarung zu überarbeiten, es gibt aber auch Vorschläge in Richtung eines Leistungsauftrags.

4.3.2 Vision

Von den vier zur Bewertung vorgelegten Formulierungen einer zukünftigen Vision erreichen drei vergleichbare Punktzahlen. Die Vision «Alle Verwaltungsprozesse sind elektronisch und medienbruchfrei in alle Lebenslagen integriert» erhält am wenigsten Zustimmung.

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