Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/92: Änderung der Anhänge der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) · 8 Seiten
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1 Einleitung
Ausgangslage
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Am 11. März 2005 trat die Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) in Kraft. Die MiVo-HF regelt die Voraussetzungen für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien sowie die Anerkennungsverfahren. Die Verordnung und die Anhänge der Verordnung legen die Bereiche sowie die dazugehörenden Fachrichtungen, Bildungsgänge und geschützten Titel fest. Sie wurden 2010 und 2013 teilrevidiert.
Anzahl Studierende und Abschlüsse
Die höheren Fachschulen (HF) bieten Berufsleuten im Rahmen von Bildungsgängen eine fachliche Spezialisierung und Vertiefung in einem Berufsfeld an, die sie befähigt, selbstständig Fach- und Führungsverantwortung zu übernehmen. Die Bildungsgänge dauern in der Regel vier bis sechs Semester. Sie können berufsbegleitend oder im Vollzeitstudium besucht werden. Bildungsgänge in Vollzeit dauern mindestens zwei Jahre, berufsbegleitende Bildungsgänge mindestens drei Jahre. In den Vollzeitausbildungen sind Praktika obligatorisch, damit die Studierenden berufliche Erfahrungen sammeln.
Die 391 anerkannten Bildungsgänge an höheren Fachschulen sind in 8 Bereiche mit 54 Fachrichtungen eingeteilt. Zudem bieten 67 HF 135 anerkannte Nachdiplomstudiengänge (NDS HF) an.
2 Entwicklung der Abschlüsse auf Diplomstufe an höheren Fachschulen Anzahl pro Jahr 2005 2008 2009 2010 20112012
HF-Abschlüsse 4055 4243 7234 7337 71456780
3 Entwicklung der Abschlüsse auf Nachdiplomstufe an höheren Fachschulen Anzahl pro Jahr 2008 2009 2010 20112012
Nachdiplome HF (NDS HF) 550 532 884 12721069
Notwendigkeit der Ergänzung von Fachrichtungen in den Anhängen
Neue Entwicklungen in Technologie, Wirtschaft und Gesellschaft führen zu neuem Wissen und damit verbunden zu neuen Ausbildungsbedürfnissen. Daher sind die Bildungsgänge der höheren Fachschulen periodisch den neuen Entwicklungen anzupassen. Die vorliegende Revision der Verordnung nimmt diese Entwicklungen auf und führt neue Fachrichtungen ein. Dies bedingt eine Revision der Anhänge 1 und 6 der MiVo-HF.
Die vorgeschlagenen Anpassungen entsprechen einem Bedürfnis der Praxis und wurden von den zuständigen Organisationen der Arbeitswelt beantragt. Die neuen Fachrichtungen sind soweit möglich mit den anderen Ausbildungswegen abgestimmt.
1 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), bis 31. Dezember 2012 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement (EVD). 2 Quelle: BFS, Diplomstatistik 2010. 3 Quelle: BFS, Diplomstatistik 2010. 320/2011/06211 \ COO.2101.108.7.47367 3/8