Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/92: Änderung der Anhänge der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) · 8 Seiten

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Erläuternder Bericht

• AOZ Asylorganisation Zürich

• Bellingua GmbH, Zürich

• K5 Basler Kurszentrum, Basel

• Machbar GmbH, Aarau

• PLC professional language center GmbH, Zürich

• SAL Schule für Angewandte Linguistik, Zürich

Unterstützt wird das Vorhaben auch durch das BFM Bundesamt für Migration. Zudem sind geeignete Ausbildungsgänge für Lehrpersonen auch im Interesse der Arbeitslosenversicherung, als wichtigste öffentliche Finanziererin der Sprachförderung.

Es kann mit 100 Abschlüssen pro Jahr gerechnet werden.

Bildungspolitik

Ein wichtiges innenpolitisches Anliegen ist die möglichst umfassende Integration ausländischer Personen, wofür das Beherrschen mindestens einer der Landessprachen als zentrales Element gilt. Adäquate integrationspädagogische Inhalte und Zielsetzungen finden sich jedoch fast nur im Bereich der Ausbildung der Lehrpersonen auf der Primar- und Sekundarschulstufe I. Im Bereich der Aus-, Weiter- und Erwachsenenbildung von und mit erwachsenen MigrantInnen und Expatriates existieren dagegen nur wenige, überwiegend auf (fach-)didaktische Aspekte beschränkte Aus- und Weiterbildungsangebote für Lehrpersonen (Sprachkursleitende auf der Basis des SVEB-Zertifikats bzw. des FIDE-Rahmenprofils, etc.). Die Primar-, Sekundar-, Berufsschul- und Gymnasiallehrerabschlüsse der Universitäten und Pädagogischen Hochschulen sind zudem vor allem aus lernpsychologischer, entwicklungspsychologischer und (erwachsenen-) pädagogischer Sicht in der Regel nicht geeignet, das zielgruppenaffine Unterrichten, Führen und Coachen von erwachsenen Lernenden mit Migrationshintergrund oder Expatriates und Vertretern aus Politik und Wirtschaft zu ermöglichen.

2 Zulassung

Die Zulassung zu einem Bildungsgang richtet sich nach den Bestimmungen der MiVo-HF, des Rahmenlehrplans und den Aufnahmeverfahren der Bildungsanbieter.

Die Ziffer 2 ist wie folgt zu ergänzen:

Ziffer 2 Absatz 3

3

Zum Bildungsgang «Sprachunterricht in der Erwachsenenbildung» wird zugelassen, wer zusätzlich über Kenntnisse der jeweiligen Landessprache und der zu studierenden Sprachen verfügt. Das Anforderungsniveau ist im Rahmenlehrplan festzuhalten.

Es existiert kein typisches einschlägiges EFZ. Die Sprachausbildung wird integraler Bestandteil des Bildungsgangs HF sein, Aus diesem Grund wird kein Sprachstudium oder dergleichen vorausgesetzt.

Rahmenlehrplan

Der Rahmenlehrplan „Sprachunterricht in der Erwachsenenbildung" mit dem geschützten Titel dipl. Sprachlehrerin HF / dipl. Sprachlehrer HF“ ist in Erarbeitung.

3 Qualifikationsverfahren

Es gelten auch für die neue Fachrichtung die bestehenden Bestimmungen in Anhang 6 zu den Qualifikationsverfahren.

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