Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/92: Änderung der Anhänge der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) · 8 Seiten
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4 Titel
Aufgrund der Änderung in Ziffer 2 ist Ziffer 4 wie folgt zu ergänzen
Ziffer 4 Bst. f
Bildungsgang:
f. Sprachunterricht in der Erwachsenenbildung
Titel:
«dipl. Sprachlehrerin HF»/ «dipl. Sprachlehrer HF»
Der Titel „dipl. Sprachlehrerin HF / dipl. Sprachlehrer HF“ ist das Ergebnis umfangreicher Erörterungen innerhalb der Trägerschaft. Er wurde gewählt, um den Abschluss des Bildungsgangs „Sprachunterricht in der Erwachsenenbildung“ klar gegenüber den vorhandenen, allgemeinen Abschlüssen für Lehrpersonen und Dozierende auf Tertiär-, Sekundar- und Primarstufe (Lehrdiplom, Sprachkursleitende, etc.) abzugrenzen.
3 Finanzielle Auswirkungen für den Bund
Der Bund beteiligt sich im Rahmen der bewilligten Kredite der BFI-Botschaft 2013 – 2016 angemes-
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sen an den Kosten der Berufsbildung gemäss Berufsbildungsgesetz . Er leistet hauptsächlich Pauschalbeiträge an die Kantone zur Finanzierung der Aufgaben nach Artikel 53 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 7 BBG i. V. m. Artikel 52 BBG; darunter fallen auch Bildungsgänge an den höheren Fachschulen.
Die durch die Anpassungen der MiVo-HF und durch die neuen Bildungsgänge entstehenden Kosten sind durch die Botschaft vom 22. Februar 2012 über die Förderung von Bildung, Forschung und Inno-
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vation in den Jahren 2013 – 2016 im Budget und im Finanzplan des Bundes eingeplant.
4 SR 412.10: Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) 5 BBl 2012 3099 320/2011/06211 \ COO.2101.108.7.47367 8/8