Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/1: Änderung der Jagdverordnung · 44 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: N091-1288
Umsetzung der anstehender Motionen Engler und Imoberdorf
Neun Kantone [AI, AR, OW, SG, NW, SO, SZ, UR, VS], zwei Kantonskonferenzen [JFK, KOLAS],
eine politische Partei [BDP] und zwei Jagdorganisationen [JagdSchweiz, Diana Suisse]
monieren, dass sich Abschüsse von Wölfen aufgrund einer Gefährdung von Menschen nicht auf die Rudelsituation beschränken dürfe. Einzelne verlangen explizit, dass im Rahmen der Umsetzung der Mo Engler (Mo. 14.3151 «Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung») im Jagdgesetz - und analog zur Rudelsituation - eine Eingriffsmöglichkeit aufgrund wenig scheuer Einzelwölfe (Gefährdung des Menschen) geschaffen werde.
Eine Partei [CSPO] und eine Organisation im Bereich Landschaftsnutzung [Aqua Nostra
Schweiz] und vier regionale Organisationen im Bereich Landwirtschaft [Bauernverbände Nidwalden/Obwalden/Uri, Oberwalliser Landwirtschaftskammer] fordern die Umsetzung der Motion Imoberdorf (Mo. 14.3570), d.h. die Jagdbarerklärung des Wolfes in der Schweiz.
Eine Partei [FDP] fordert den Bundesrat auf, anstelle der vorliegenden JSV-Teilrevision zuerst
auf Gesetzesstufe die Grundlagen für den Umgang mit dem Wolf zu schaffen, wie dies die überwiesene Motion Engler verlangt.
41/44 18.81/2002-02774/31/03/13/N091-1288