Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/1: Änderung der Jagdverordnung · 44 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: N091-1288
Wildbestand mehr als 10 % des vor der Wolfspräsenz für die Jagd im langjährigen Mittel freigegebenen Wildkontingents entspricht.
Ergänzungen des Konzept Luchs maximale Luchsdichte, Regulierung Luchsbestände
Sechs nationale und 23 regionale Organisationen im Bereich Landwirtschaft25 und zwei
Organisationen im Bereich Jagd [JagdSchweiz, Diana Suisse] beantragen, dass im
Luchskonzept nebst anderen Kriterien eine maximale Luchsdichte von 1,5 Tieren je 100 km2 (ohne Gewässer und besiedeltes Gebiet) zwingend festzulegen sei.
JagdSchweiz und Diana Suisse sind zudem der Ansicht, dass die Regulierung der
Luchsbestände wie beim Steinwild mit einer verbindlichen Jahresplanung erfolgen müsse. Die AG Berggebiet weist darauf hin, dass u.E. endlich auch eine Lockerung der
Schutzbestimmungen beim Luchs in die Wege zu leiten sei. Im Entlebuch seien beispielsweise die Bestände von Reh und Gams bereits so stark dezimiert, dass damit gerechnet werden müsse, zu Beginn der neuen Jagdpachtperiode in einigen Revieren keine interessierten Jagdgesellschaften mehr zu finden.
Vollständige Kostenübernahme durch den Bund im Grossraubtierbereich
Eine nationale Organisation im Bereich Landwirtschaft [SAV] fordert volle Transparenz der
Kostenfolgen, die durch die «Wiederansiedelung des Wolfes» für die Bevölkerung entstehen. Für die Kosten habe das BAFU vollumfänglich aufzukommen.
Eine regionale Organisation im Bereich Landwirtschaft [Solothurnischer Bauernverband]
verlangt eine vollumfängliche Abgeltung der Schäden, welche durch die Wölfe verursacht werden. Da die Wölfe nicht jagdbare Tiere sind, bestehe auf kantonaler Ebene keine
Entschädigungsmöglichkeit. Somit sei der Bund, welcher die Wölfe schützt, zu 100%
entschädigungspflichtig für Schäden, die durch diese Tiere entstehen. Die Revisionsvorlage sei dahingehend anzupassen.
Notwendige Kündigung der Berner Konvention, Umsetzung Motion Fournier
Acht nationale Organisationen im Bereich Landwirtschaft [Gallo Suisse, Mutterkuh Schweiz,
SBV, SZV, Suisseporcs, SZZV, BFSZV, Swiss-Beef.ch] und 33 regionale Organisationen im Bereich Landwirtschaft26 beantragen die vom Parlament beschlossene Kündigung der Berner Konvention durch den Bundesrat.
Eine Partei [CSPO], ein gesamtschweizerischer Dachverband [SAB] und eine regionale
Organisation [AG Berggebiete] verlangen die vollständige Umsetzung der Motion Fournier (Mo. 103264), da mit der JSV-Revision die Grundproblematik der Grossraubtiere in der Schweiz nicht grundsätzlich gelöst werden könne.
25 Nationale Organisationen: GS, Mutterkuh Schweiz, SBV, SZV, SZZV, BFSZV; regionale Organisationen: Bündner Bauernverband, Bündnerischer Schafzuchtverband, Consorzio allevamento ovino e caprino della Vallemaggia, Movimento Montagna Viva, Oberwalliser Schafzuchtverband, Oberwalliser Schwarznasenschafzuchtverband, Schafzuchtgenossenschaft Blatten/Bratsch/Ergisch/Ernen/Glis- Gamsen/Mund/Raron-St. German/Ried-Brig/Staldenried/Törbel/Visperterminen, Schauplatz Schafe Richigen, Schwyzer Kleinviehzuchtverband, Società Agricula Engiadina Bassa, Tessiner Schafzuchtverband/Ziegenzuchtverband, Unione Contadini Ticinesi, Urner Kleinviehzuchtverband
26 Nationale Organisationen: GS, Mutterkuh Schweiz, SBV, SZV, SZZV, BFSZV; regionale Organisationen: Bündner Bauernverband, Bündnerischer Schafzuchtverband, Consorzio allevamento ovino e caprino della Vallemaggia, Kommission Grossraubtiere Wallis, Movimento Montagna Viva, Oberwalliser Landwirtschaftskammer, Oberwalliser Schafzuchtverband, Oberwalliser Schwarznasenschafzuchtverband, Schafzuchtgenossenschaft Blatten/Bratsch/Ergisch/Ernen/Glis-Gamsen/Mund/Raron-St. German/Ried- Brig/Staldenried/Törbel/Visperterminen, Schauplatz Schafe Richigen, Schwyzer Kleinviehzuchtverband, Società Agricula Engiadina Bassa, Tessiner Schafzuchtverband/Ziegenzuchtverband, Unione Contadini Ticinesi, Urner Kleinviehzuchtverband, Verein Lebensräume ohne Grossraubtiere 40/44 18.81/2002-02774/31/03/13/N091-1288