Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/1: Änderung der Jagdverordnung · 44 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 37Fedlex · Ergebnisbericht
Referenz/Aktenzeichen: N091-1288
4.5 Art. 10bis Bst. f JSV Konzepte für einzelne Tierarten
Revisionsvorschlag:
Änderung Art. 10bis Bst. f
Das BAFU erstellt Konzepte für die Tierarten nach Artikel 10 Absatz 1. Diese enthalten namentlich Grundsätze über:
f. die Vergrämung, den Fang oder, soweit nicht bereits durch die Artikel 4bisund 9bisgeregelt, den Abschuss, insbesondere über die Erheblichkeit von Schäden und Gefährdungen, den Massnahmenperimeter sowie die vorgängige Anhörung des BAFU bei Massnahmen gegen einzelne Bären oder Luchse;
Grundsätzliche Bemerkungen zum gesamten Artikel (Art. 10bis Bst. f JSV)
Diesem Vorschlag für die Änderung der Grundsätze für die Konzepte erwächst Opposition von jenen Stellungnehmenden, welche mit der Kompetenzdelegation an die Kantone in Art. 9bisnicht
einverstanden sind. Im Detail beantragen 15 Stellungnehmende Änderungen und Ergänzungen.
Grundsätzliche Bemerkungen gab es von sechs Stellungnehmenden insbesondere in Bezug auf das Vergrämen von Wölfen.
Grundsätzliche Bemerkungen zum Buchstaben f
Bereich Arten-, Natur- und Landschaftsschutz:
Zwei Organisationen [Ala, SVS BirdLife] weisen darauf hin, dass es äusserst fraglich ist, ob mit der vorliegenden Formulierung gewährleistet sei, dass das Konzept Wolf weiterhin auch die Vergrämung und den Fang behandelt. Die Formulierung könnte nämlich dahingehend interpretiert werden, dass der ganze Buchstabe f sich nur auf Bär und Luchs beziehe.
Vier Organisationen [Pro Natura, SFV, STS, WWF] geben zu bedenken, dass das Vergrämen zwar vorgesehen aber für den Wolf nie erfolgt sei. Es wäre wünschenswert, hier Erfahrungen über die Wirksamkeit zu sammeln. Der WWF ergänzt, dass es wichtig sei, diesbezüglich die Erwartungen der Bevölkerung einzubeziehen und die Bevölkerung aufzuklären, was Vergrämen unter welchen Umständen bewirken kann. Wichtig sei auch, dass sich alle Beteiligten an sachlich korrekte Protokolle halten.
Detailanträge zum Buchstaben f Detailanträge zum Aspekt «Anpassung Konzeptartikel»:
Kantone und Kantonskonferenzen:
Sechs Kantone [AI, AR, BL, GL, OW, SO] und eine Kantonskonferenz [JFK] beantragen als Folge ihrer Änderungsvorschläge für Art. 9bisdie folgende Formulierungsänderung: «…die
Vergrämung, den Fang oder, (…) bei Massnahmen gegen einzelne Bären, Luchse und Wölfe. » Bereich Arten-, Natur- und Landschaftsschutz: Drei Organisationen [Ala, Pro Natura, SVS BirdLife] beantragen im Sinne eines Eventualantrags die Streichung der Änderung in Art. 10 Bst. f. Gleichzeitig beantragen sie eine Korrektur im Erläuterungstext (fälschlicherweise Verwendung von Bst. a statt f).
CHWOLF beantragt im Sinne eines Eventualantrags die folgende Formulierungsänderung: «die Vergrämung, den Fang, die Dislozierung oder,…».
Bereich Tierschutz: Zwei Organisationen [Alliance Animale Suisse, TIR] beantragen folgende Änderung: «die Vergrämung, den Fang oder, soweit nicht bereits durch die Artikel 4bis und Artikel 9bisgeregelt, den Abschuss, insbesondere über die Erheblichkeit von Schäden und Gefährdungen, den Massnahmenperimeter sowie die vorgängige Anhörung des BAFU bei Massnahmen gegen einzelne Bären, Wölfe oder Luchse sowie die Präventionsmassnahmen wie insbesondere die Aufklärungs-, Vergrämungs- und Herdenschutzmassnahmen».
Bereich Landschaftsnutzung: Aqua Nostra beantragt, auf das Konzept Wolf vollständig zu verzichten.
Wissenschaft: Eine nationale Organisation [svu-asep] beantragt analog der JFK eine
Formulierungsergänzung: «…die Vergrämung (…) Bären, Luchse und Wölfe.»
37/44 18.81/2002-02774/31/03/13/N091-1288