Stellungnahme

Vernehmlassung 2015/115: Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG; Umsetzung der Motion 13.4253, Abate) · 65 Seiten

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Herr Bundesrat

Ueli Maurer

Vorsteher EFD

3003 Bern

Bern, 1. Juli 2016

Bundesgesetz über die Stempelabgaben (Umsetzung der Motion 13.4253, Abate).

Stellungnahme zur Vernehmlassungsvorlage

Sehr geehrter Herr Bundesrat

Wir beziehen uns auf die am 25. Mai 2016 eröffnete Vernehmlassung zu randvermerktem Geschäft und danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Vorstand der FDK befasste sich am 1. Juli 2016 mit der Vorlage und nimmt dazu wie folgt Stellung.

Die Vorlage nimmt die Anliegen der Motion 13.4253 Abate auf und will nicht nur die italienischen Fiduciarie statiche von der Umsatzabgabe befreien, sondern auch weitere vergleichbare inländische und ausländische Vermögensverwalterinnen und –verwalter. Praktisch wird der Finanzplatz Schweiz vorab für italienische Kundinnen und Kunden attraktiver.

Diese zu begrüssende Wirkung liegt vor allem im Interesse des Kantons Tessins, das wir unterstützen. Im Übrigen sind die Kantone von dieser Vorlage nicht unmittelbar betroffen, da sie keinen Anteil an den Stempelsteuern erhalten und am Vollzug des Stempelabgabengesetzes nicht mitwirken. Wir gehen davon aus, dass die statisch auf 10 Millionen Franken geschätzten Mindereinnahmen des Bundes dank der erhofften Wachstumseffekte wettgemacht werden und dadurch weder direkte noch indirekte Mehrbelastungen der Kantone zur Folge haben werden.

In diesem Sinne ist der Vorstand der FDK mit der Vorlage einverstanden.

Freundliche Grüsse

KONFERENZ DER KANTONALEN FINANZDIREKTORINNEN UND FINANZDIREKTOREN

Der Präsident: Der Sekretär:

Charles Juillard Dr. Andreas Huber-Schlatter

Sekretariat - Haus der Kantone, Speichergasse 6, Postfach, CH-3001 Bern T +41 31 320 16 30 / F +41 31 320 16 33 / www.fdk-cdf.ch

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