Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/116: Änderung der Verordnung über die Reduktion der CO<sub>2</sub>-Emmissionen (CO<sub>2</sub>-Verordnung) · 9 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht
2. Ergebnisse der Anhörung
Im Grundsatz stimmen die meisten Teilnehmenden den Anpassungen zu. Viele verzichten nebst allgemeinen Bemerkungen auf weitere ausführlichere Erläuterungen. Die EnDK enthält sich einer Stellungnahme.
2.1 Globale Finanzhilfen an die energetische Sanierung von Gebäuden (Gebäudeprogramm)
2.1.1 Allgemeine Bemerkungen
Gemäss der SP muss das Ziel sein, energetische Sanierungen möglichst effizient umzusetzen, CO2 zu reduzieren und die Mitnahmeeffekte klein zu halten. Der HEV will, dass der Bund sicherstellt, dass eine Harmonisierung der Fördersysteme und -programme gegeben sind. Swiss Engineering begrüsst die Zusammenlegung der Teile A (Gebäudesanierung) und B (Kantonale Programme zur Förderung erneuerbaren Energien, Abwärmenutzung, Gebäudetechnik) zu einem einheitlichen Prozess. Das Ziel sei die Reduktion der CO2-Emissionen im Gebäudebereich unabhängig von der Technologie. Ein Verteilschlüssel nach bisherigem Muster zwischen den Teilen A und B sei daher klar abzulehnen, da sich die Wahl der Technologie einzig an der Wirtschaftlichkeit der Massnahmen orientieren soll. D.h. mit dem Einsatz eines möglichst geringen finanziellen Aufwandes soll eine möglichst hohe, nachhaltige CO2-Reduktion erzielt werden. Der Bauernverband begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen der Energieverordnung, sofern mit der erwähnten Gleichstellung von Teil A und B in Sachen Vollzugskosten eine effiziente Umsetzung des Gebäudeprogramms sichergestellt ist. Das Konsumentenforum beantragt, dass nur einheitliche Abmachungen und harmonisierte Massnahmen auf der Basis des HFM 2015 vereinbart und umgesetzt werden, um den administrativen Aufwand gering zu halten und keine Abweichungen unter den Kantonen zu schaffen. Der Gemeindeverband unterstützt die Übertragung der Verantwortung an die Kantone zwar, ist jedoch der Meinung, dass die bereits sehr ausführlichen Erfahrungen aus den Vorgängerprogrammen eindeutig zu wenig berücksichtigt wurden. Er erachtet beispielsweise eine gemeinsame Basis für den schweizweiten Erfolg des Programms als zentral. Eine kompetente Beratung und die informierte Begleitung der Gesuche seien zwingend sicherzustellen, was durch eine Zersplitterung des Programms doch arg gefährdet wäre. In diesem Sinne würde sich der Gemeindeverband wünschen, dass die vorgeschlagenen Änderungen in materieller Hinsicht im Lichte der Erfahrungen aus den bisherigen Programmen nochmals angepasst werden, indem insbesondere die Erfahrungen aus Vollzugssicht in den Vordergrund gestellt werden. Der Städteverband beantragt vertiefter zu prüfen, ob es nicht sinnvoll wäre, auch mit den grossen Städten und Gemeinden vergleichbare Förderprogramme zu erarbeiten, da diese ein erhebliches Handlungspotential haben. Er sieht zudem die Gefahr, dass mit den geplanten Anpassungen (dezentralere Organisation) der Vollzugsaufwand steigt und die Harmonisierung erschwert wird. Der Bund solle deshalb das Ziel einer gesamtschweizerisch harmonisierten Umsetzung im Auge behalten. Es ist darauf zu achten, dass die dezentralere Vollzugsorganisation zu keinen Doppelspurigkeiten führt und dass die Förderbedingungen für die Gebäudeeigentümer/innen transparent und nachvollziehbar bleiben.
2.1.2 Art. 104 Beitragsberechtigung
Die allermeisten Kantone stimmen Art. 104 grundsätzlich zu. Mehrere Kantone (AG, AR, BL, GR, LU, NE, NW, SG, SZ, UR, ZG) äussern sich zur Anforderung, dass Massnahmen kantonsübergreifend harmonisiert umgesetzt werden müssen. Sie beantragen den erläuternden Bericht zu präzisieren, damit dieser Punkt klarer wird. Gemäss verschiedener Kantone wird mit dem über die Programmvereinbarung