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Vernehmlassung 2015/117: Anhörung zur Änderung der Energieverordnung (EnV) · 52 Seiten

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730.01 Energie im Allgemeinen

Dezember 2016 in Verkehr gebracht und längstens bis zum 31. Dezember 2017 abgegeben werden.

9.2 Geräte, die die Anforderungen an das Inverkehrbringen gemäss den am 1.

Januar 2017 geltenden Vorschriften nicht erfüllen, dürfen längstens bis zum 31. Dezember 2016 in Verkehr gebracht und längstens bis zum 31. Dezember 2017 abgegeben werden.

9.3 Geräte, die die Anforderungen an das Inverkehrbringen gemäss den am 1.

Januar 2019 geltenden Vorschriften nicht erfüllen, dürfen längstens bis zum 31. Dezember 2018 in Verkehr gebracht und längstens bis zum 31. Dezember 2019 abgegeben werden.