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Vernehmlassung 2015/117: Anhörung zur Änderung der Energieverordnung (EnV) · 52 Seiten
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Energieverordnung 730.01
Anhang 2.9 (Art. 7 Abs. 1 und 2, 10 Abs. 1–4, 11 Abs. 1 und 21a Abs. 1 Bst. c)
Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen von netzbetriebenen Set-Top-Boxen
Ziff. 1 Bst. a
Dieser Anhang gilt für netzbetriebene elektrische Geräte für den Empfang, die Decodierung und die Aufzeichnung von Radio- und Fernsehsendungen sowie für interaktive Prozesse oder ähnliche Dienste. Es sind dies:
a. komplexe Set-Top-Boxen gemäss Anhang B und F des Voluntary Industry Agreement to improve the energy consumption of Complex Set Top Boxes within the EU (version 3.1) vom 19. Juni 201329;
Ziff. 2
2 Anforderungen an das Inverkehrbringen
2.1 Geräte nach Ziffer 1 Buchstabe a dürfen in Verkehr gebracht werden, wenn
sie die Anforderungen des Voluntary Industry Agreement to improve the energy consumption of Complex Set Top Boxes within the EU (Version 3.1) erfüllen. In Abweichung zu Punkt A.6 (Anhang A) des Voluntary Industry Agreement, müssen die im Anhang D nicht aufgeführten zusätzlichen Funktionen während den Messungen aktiviert sein.
2.2 Für Geräte nach Ziffer 1 Buchstabe a, die im Vergleich zu den Funktionen
im Anhang D des Voluntary Industry Agreement wesentliche zusätzliche Funktionen erfüllen, kann das BFE auf begründetes Gesuch hin einen zusätzlichen Energieverbrauch bewilligen.
2.3 Geräte nach Ziffer 1 Buchstabe a müssen zudem die Anforderungen über die
Energieeffizienz im Bereitschafts- und Aus-Zustand gemäss Anhang 2.8 dieser Verordnung erfüllen.
2.4 Geräte nach Ziffer 1 Buchstabe b dürfen in Verkehr gebracht werden, wenn
sie die Anforderungen gemäss Anhang I Ziffern 2–4 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 107/200930 erfüllen.
Ziff. 7
7 Angaben des Energieverbrauchs
Wer Geräte nach Ziffer 1 Buchstabe a in Verkehr bringt oder abgibt, muss dafür besorgt sein, dass der Energieverbrauch im aktiven Betriebsmodus (Pon in W) und
29 Das Voluntary Industry Agreement kann im Internet beim BFE kostenlos abgerufen werden unter www.bfe.admin.ch > home > Themen > Energieeffizienz > Elektrogeräte > Elektronische Geräte > Unterhaltungselektronik.
30 Siehe Fussnote zu Ziff. 1 Bst. b.