Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/14: 11.418 Pa.Iv. KVG. Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege · 141 Seiten
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Anhang 2: Liste der Teilnehmer der Vernehmlassung / Abkürzungen / Statistik138
1 Ausgangslage
Mit Schreiben vom 24. April 2015 lud die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates die interessierten Organisationen ein, sich im Rahmen einer Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) betreffend die parlamentarische Initiative von Herrn Nationalrat Rudolf Joder (SVP, BE) "Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege" zu äussern und bis am 14. August 2015 schriftlich Stellung zu beziehen.
Die Unterlagen für die Vernehmlassung wurden an 134 Adressaten versandt. Insgesamt gingen 96 schriftliche Stellungnahmen ein (73 von offiziell begrüssten Vernehmlassungsteilnehmern und 23 von nicht offiziell begrüssten Organisationen).
2 Zusammenfassung der Stellungnahmen
2.1 Synthese
Die Mehrheit der Kantone befürwortet grundsätzlich das mit der parlamentarischen Initiative verfolgte Anliegen. Der Kanton Bern kann die Vorlage nur bedingt unterstützen. Auch Zürich, Zug und Schaffhausen unterstützen zwar grundsätzlich die Zielsetzung der parlamentarischen Initiative, die Vorlage wird von diesen Kantonen jedoch als nicht zielführend abgelehnt. Eine grosse Anzahl der Kantone äussern aber auch kritische Bedenken, so insbesondere was die Mengen- und Kostenfolgen betrifft. Die Ärzteschaft steht dem mit der parlamentarischen Initiative verfolgen Anliegen grundsätzlich positiv gegenüber, es werden aber auch hier teilweise grosse Bedenken geäussert. Die Organisationen der Pflege und die Konsumentenverbände unterstützen das Projekt, die Versicherer santésuisse und groupe mutuel lehnen es ab. curafutura unterstützt die Stossrichtung der parlamentarischen Initiative. Mit Ausnahme des SGB/USS lehnen die Dachverbände der Wirtschaft die Vorlage ab. CVP und SP unterstützen das Projekt, die FDP lehnt es ab. Die SVP kann sich mit dem grundsätzlichen Ziel der parlamentarischen Initiative einverstanden erklären, hinterfragt den vorgeschlagenen Weg indes kritisch.
Im Folgenden werden die Stellungnahmen nach Gruppen angeordnet (Kantone, Ärzteschaft, Spitäler, Organisationen der Pflege, Versicherer, Dachverbände der Wirtschaft, Politische Parteien, Konsumentenverbände, andere Institutionen des Gesundheitswesens, andere Organisationen) zusammengefasst.
2.1.1 Kantone
Die Mehrheit der Kantone (LU, SZ, OW, NW, UR, GL, FR, SO, BS, BL, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VS, NE, GE, JU) befürworten grundsätzlich das mit der parlamentarischen Initiative verfolgte Anliegen. BE kann die Vorlage nur bedingt unterstützen. Auch ZH, ZG, SH unterstützen grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzesentwurfs, aber die vorgeschlagene Ermächtigung von Pflegefachpersonen zur Verschreibung von Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung wird von diesen Kantonen jedoch als nicht zielführend abgelehnt.
Kritische Bedenken werden geäussert, was die Mengen- und Kostenfolgen betrifft (BE, BS, ZH, LU, SZ, SH, ZG, VS, NE, JU). Für ZH liegt auf der Hand, dass private Leistungserbringer ohne Leistungsauftrag der öffentlichen Hand zur Umsatzsteigerung die Pflegefachpersonen anhalten werden, möglichst viele Pflegestunden zu verschreiben. FR bedauert, dass die finanziellen Auswirkungen des Vorentwurfs schwer abzuschätzen sind. BS fordert, dass die Fragen im Zusammenhang mit der befürchteten Mengenausweitung ernst genommen und diesbezügliche Vorkehrungen getroffen werden. BE befürchtet, dass die vorliegende Gesetzesrevision aktuell nicht bezifferbare finanzielle Auswirkungen zeitigen könnte. Es sei zu befürchten, dass es zu einer Mengenausweitung und damit zu einer Kostensteigerung komme. BE erwartet, dass die finanziellen Auswirkungen, insbesondere auch für die Kantone, konkreter aufgezeigt werden und dass in der Gesetzesvorlage ein Mechanismus Eingang findet, der den Kantonen einen Steuerungsmechanismus ermöglicht. Es benötige insbesondere Handlungsmöglichkeiten, wenn der gemäss den Übergangsbestimmungen vorgesehene Bericht nach sechs Jahren aufzeigt, dass die Wirtschaftlichkeit der Änderungen nicht gegeben ist. AG, AR, NW, BS, BL, GL, GR, SO, SG, TG, OW teilen diese Befürchtungen nicht bzw. nur bedingt. Die bestehenden Pflegetarife seien im Vergleich mit anderen Branchen bescheiden, was eine hemmende Wirkung für die Aufnahme einer freiberuflichen Tä-