Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/14: 11.418 Pa.Iv. KVG. Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege · 141 Seiten
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müssen, vgl. Art. 36 KVG) ist man der Ansicht, dass es grundlegend wichtig ist, diesen Aspekt direkt im Gesetz klar zu regeln, auch was die Anerkennung ausländischer Diplome angeht, und zwar entsprechend der Zunahme von Pflegefachpersonen aus der EU, die man nach Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung verzeichnen wird. medswiss.net beantragt, diesen Artikel ersatzlos zu streichen. Durch Buchstabe e seien Personen und Organisationen, welche auf Anordnung oder im Auftrag der Ärzteschaft tätig seien, genannt, worunter auch Pflegefachpersonen fallen würden.
Was die Zulassungsteuerung betrifft, so wehren sich MFE, SMSR, FMH, KKA, VLSS, VSAO, BEKAG, omct gegen die Aufhebung des Kontrahierungszwangs, wie eine Minderheit vorschlägt (Art. 40a KVG). Dieser Vorschlag wird für einen unangemessenen Angriff auf das Grundprinzip des Kontrahierungszwangs gehalten. Die FMH fordert deshalb die Streichung von Artikel 40a KVG. SBV/ASMI befürwortet die Regelung in Artikel 40a KVG, die Delegation der Kompetenz an den Bundesrat wird indes kritisiert. Für medswiss.net muss diese Kontrollfunktion der Zulassung bei einer staatlichen Institution liegen. Analog dem Zulassungsstopp wären aus Sicht medswiss.net die Kantone anzuführen.
FMH, VLSS, BEKAG, omct unterstützen den Vorschlag zu Artikel 55a KVG. Die staatliche Steuerung wird indes von SBV/ASMI nicht als zielführend erachtet. Auch VSAO lehnt den Vorschlag ab, weil sich die Personalsituation zusätzlich verschärfen könnte.
Verschiedene Organisationen (SBV/ASMI, SMSR, AMG) fordern überdies eine Klärung der Haftungs-
frage.
Was die Übergangsbestimmungen betrifft, so unterstützen FMH, MME, SBV/ASMI, VLSS, VSAO, BE-KAG ein Monitoring. Die FMH weist darauf hin, dass dieses eine umfassende Wirkungsanalys beinhalten sollte. SBV/ASMI lehnt den Vorschlag indes dann ab, wenn der Bundesrat aus diesem Auftrag die Kompetenz ableiten sollte, möglichst viele Daten zu sammeln, um die Steuerung noch mehr voranzutreiben.
KKA weist darauf hin, mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Mengen- und damit Kostenausweitung stattfinden werde, da in bestimmten Bereichen zwei Stellen ähnliches machen würden. Beispiele dazu seien Blutverdünnung, Blutdruckmessung als Teil der Herz-Kreislauf-Beurteilung und Wundpflege. „Wundpflegespezialistinnen“ und weitere Pflegefachleute mit Zusatzausbildung seien heute sehr empfänglich für immer neuere und somit oft teurere Materialien und Therapien ohne immer klar nachweisbaren medizinischen Mehrwert. Einerseits tendiere die Gesundheitspolitik dazu, den Zugang zu ärztlichen Spezialisten zunehmend einzuschränken und andererseits sollen mit dieser Initiative vermehrt direkte Zugänge zu Behandlungen durch nicht ärztliches Gesundheitspersonal ohne ärztliche Indikationskontrolle geöffnet werden. Damit könnten vermehrt Fehlanreize geschaffen werden. Es ist aus Sicht KKA keine Frage, dass die finanziellen Konsequenzen der Vorlage sehr gross sind. KKA erwartet, dass von Seiten der Politik ein Kostenanstieg mit dem Argument der substituierenden Leistungen begegnet wird, d.h. es sei zu befürchten, dass die Pflegeleistungen das Budget der ärztlichen Leistungen tangieren. Medswiss.net weist darauf hin, dass im Allgemeinen jede Anerkennung einer neuen Leistung bzw. ein neuer Tarif zu einem Kostenschub führe. Mehr Leistungserbringer könnten zu einer Mengenausweitung führen. Diese könne nötig sein, wenn eine Versorgung bis anhin ungenügend oder in mangelnder Qualität erbracht wurde, die Mengenausweitung könne aber auch unnötig sein, weil Bedürfnisse geweckt würden, deren Befriedigung nicht zur Steigerung der medizinischen Qualität führe. Es sei möglich, dass die Pflegenden auf Tertiärstufe nicht nur Aufgaben der Koordination und Beratung und der Abklärung erbringen werden, sondern um ausreichend mit Arbeit ausgelastet zu sein, auch solche der Grundpflege. Für diese Tätigkeiten müssten sie ausbildungsgerecht entlöhnt werden, was zu Kostenfolgen für Versicherer und Kantone führen werde. Aus diesen Gründen erwartet medswiss.net eher einen Kostenschub.
2.1.3 Spitäler
(H+, K3, PKS, USZ, VAKA)
H+, K3, USZ, VAKA unterstützen die Vorlage, PKS lehnt sie ab.
H+ weist darauf hin, dass bei der Umsetzung die administrativen Auflagen klein gehalten werden und die Auflagen jenen anderer Gesundheitsberufe entsprechen sollten. Es sei darauf zu achten, dass das Gesetz zu keinen Kompetenzkonflikten zu Lasten der PatientInnen führe.