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Vernehmlassung 2015/17: Änderung der Energieverordnung und der Stromversorgungsverordnung · 7 Seiten
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Energieverordnung 730.01
Ziff. 8 Übergangsbestimmung zur Änderung vom 11. November 2015
Für Betreiber von Nebennutzungsanlagen, die ihre Anlage ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb nehmen, jedoch schon vor diesem Datum einen positiven Bescheid erhalten haben, gelten für die Beurteilung, ob ein Wasserbau-Bonus geschuldet ist, die Vorgaben, die vor dieser Änderung massgeblich waren.