Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/23: Botschaft zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Eisenbahninfrastruktur in den Jahren 2017-2020 · 106 Seiten

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1 Einleitung

Gemäss Artikel 5 Absatz 2 des Bundesgesetz vom 21. Juni 2013 über den Fonds zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur26 (Bahninfrastrukturfondsgesetz, BIFG) wird der Bundesrat in Zukunft alle vier Jahre der Bundesversammlung zusammen mit der Botschaft zur Bewilligung eines neuen Zahlungsrahmens für die Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur über die Belastung, die Auslastung sowie den Anlagezustand der Bahninfrastruktur berichten. Damit soll aufgezeigt werden, dass der wachsende Verkehr einen Einfluss auf den Anlagenzustand und dessen Substanzerhalt hat.

Zu diesem Zweck hat das BAV mit Schreiben vom 2. Dezember 2014 die Infrastrukturbetreiberinnen (ISB) beauftragt, die Angaben zur Belastung und Auslastung ihrer Infrastruktur zu liefern. Das BAV hat diese Angaben im dritten Quartal 2015 konsolidiert, kartografisch gemäss Geodatenmodell Schienennetz27 dargestellt und ausgewertet.

Diese erste Berichterstattung an das Parlament wird ebenfalls einen Gesamtüberblick über den Zustand der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur vermitteln. Dank dem neu eingeführten Branchenstandard RTE 2990028 «Netzzustandsbericht – Minimalanforderungen» enthält die Berichterstattung an das Parlament auch konsolidierte Informationen aus den Netzzustandsberichten.

Die Angaben der ISB gemäss RTE 29900 wurden das erste Mal für das abgelaufene Jahr 2014 im zweiten Quartal 2015 geliefert. Die Netzzustandsberichte 2015 erwartet das BAV im zweiten Quartal 2016 und konnten somit bei der Erstellung dieser Berichterstattung nicht berücksichtigt werden. Da das RTE 29900 erstmals für die NetZBe 2014 angewandt wurde, können Vergleiche mit den Vorjahren erst ab 2015 gemacht werden. Vergleiche zwischen den ISB sind mit grossem Vorbehalt zu tätigen, da jede ISB mit ihren Eigenschaften und Spezifitäten zu betrachten ist. Häufig spielen auch gesetzliche Anforderungen (BehiG, Bahnübergänge, Zugbeeinflussungssystem) oder technische Weiterentwicklungen (Umstellung auf neuen elektronischen Systemen) eine zentrale Rolle, weshalb eine Anlage vor dem eigentlichen Wertverzehr frühzeitig ersetzt werden muss.

Im ersten Teil des Berichtes werden die Grundsätze des NetZBe erläutert und die wesentlichsten Informationen aus den NetZBe 2014 zusammengefast (Ziffer 2). Im zweiten Teil (Ziffer 3) werden die Angaben zu den Strecken zusammengefast.

2 Netzzustandsbericht gemäss RTE 29900

Die RTE-Regelung 29900 «Netzzustandsbericht – Minimalanforderungen» gibt die gemeinsamen, minimalen Anforderungen der Branche an den Inhalt von NetZBe vor. Die ISB können ihren Bericht individuell nach ihren Bedürfnissen erweitern. Die Art und Form des Berichtes ist dabei frei, die inhaltlichen Minimalanforderungen müssen jedoch erfüllt sein.

26 SR 742.140

27 Streckensegment, Netzsegment: Strecke zwischen zwei Betriebspunkten, siehe www.bav.admin.ch > Dokumentation > Geoinformation > Geobasisdaten > Schienennetz

28 www.voev.ch/rte