Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/23: Botschaft zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Eisenbahninfrastruktur in den Jahren 2017-2020 · 106 Seiten

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2.2 Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert entspricht gemäss RTE 29900 dem finanziellen Aufwand für einen gleichwertigen Ersatz einer Infrastrukturanlage, eines -systems oder - netzes unter Berücksichtigung der heute geltenden Marktpreise und Standards, wie beispielsweise dem Stand der Technik, den Erfordernissen des Verkehrs oder der Gesetzgebung und Normen.

Nicht mit eingerechnet werden Ausbauten, die mit einer Leistungssteigerung (Ausbau) verbunden sind. Tunnelausbruch oder Grundstückskäufe können somit nur eingerechnet werden, wenn feststeht, dass ein Neubau kostengünstiger ist als eine Komplettsanierung (Erneuerung). Neue Linienführungen werden nur betrachtet, wenn sie kostengünstiger sind als eine Erneuerung der bestehenden.

Der Wiederbeschaffungswert erlaubt nicht nur die Konsolidierung der Angaben der ISB, sondern ermöglicht auch den langfristigen Mittelbedarf für die Erneuerungen mit Hilfe der Durchschnittsnutzungsdauer der Anlagen zu schätzen und nachvollziehen.

Zum Beispiel kann sich der Zustand (bzw. die Restnutzungsdauer) einer Anlage mit dem wachsenden Verkehr oder durch mangelnden Unterhalt schneller als geplant verschlechtern (bzw. reduzieren). Wenn gleichzeitig der Wiederbeschaffungswert auf Grund von neu eingeführten Anforderungen steigt (z.B. Standards bei Qualität und Sicherheit) und keine Korrekturmassnahmen ergriffen werden, kann dieser "Scheren -Effekt" langfristig zu einer Erhöhung des Mittelbedarfs führen. Somit ist es von zentraler Bedeutung, den Wiederbeschaffungswert gering zu behalten (z.B. durch Produktivitätssteigerungen) und gleichzeitig den Anlagenzustand im Griff zu haben (z.B. mit gezieltem und präventivem Unterhalt).

2.3 Zustandsklasse

Bei der Zustandsbewertung wird die Nutzungsdauer bzw. die Restnutzungsdauer der Anlagen beurteilt. Folglich wird bestimmt, in welcher Phase ihres Lebenszyklus sich eine Anlage befindet und wie sie die geltenden Anforderungen bezüglich Sicherheit, Verfügbarkeit, gesetzlichen Auflagen, Substanzerhalt etc. erfüllt. Die Anlagen werden hier auch einheitlich in fünf Zustandsklassen bewertet.