Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/23: Botschaft zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Eisenbahninfrastruktur in den Jahren 2017-2020 · 106 Seiten

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Art. 23 Rechnungslegung

Grundlage für die Verbuchung sämtlicher Beiträge bildet die RKV.

7. Abschnitt: Anhänge, Inkrafttreten und Geltungsdauer

Art. 24 Änderungen

Änderungen richten sich nach Art. 29 KPFV und können insbesondere unvorhergesehene Ereignisse wie Unwetterschäden betreffen. Der Bedarf ist nachzuweisen. [Vorgehen jeweils für betroffene Unternehmen festlegen]

Art. 25 Anhänge

Die folgenden Anhänge bilden integrierende Bestandteile dieser Vereinbarung:

a. unterzeichnete Mittelfristplanung einschliesslich des Investitionsplans vom [TT.MM.JJJJ] (Anhang 1);

b. Kennzahlen und Zielwerte (Anhang 2);

c. Details zur Berechnung des Trassenpreises (Anhang 3);

d. [nur wenn relevant] Liste der Optionen aus dem Investitionsplan (Anhang 4).

Art. 26 Inkrafttreten und Geltungsdauer

Diese Vereinbarung gilt für die Kalenderjahre 2017 bis 2020. Die Bestimmungen über die bedingt rückzahlbaren Darlehen gelten bis zu deren Rückzahlung oder dem Darlehensverzicht.