Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/23: Botschaft zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Eisenbahninfrastruktur in den Jahren 2017-2020 · 11 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-223-00005/00028/00004/00004/00001

Die FDP regte an, den Blick vermehrt auf die Stärkung des Wettbewerbs im Personen- und Güterverkehr zu richten. Die FDP äusserte zudem gewisse Bedenken in Bezug auf die Grundsätze der Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur. So dürfe der Ausbau nicht auf Grund des Substanzerhalts gefährdet werden. Aus diesem Grund sei zusätzlich in Effizienzmassnahmen zu investieren, um so die Kosten für das gesamte Bahnsystem zu optimieren. Die FDP erklärte ausserdem, dass die neue Regelung zur Finanzierung von gemischt genutzten Anlagen für sie nicht schlüssig sei und hier noch Klärungsbedarf bestehe.

Die SVP erklärte, dem Entwurf in der vorliegenden Form nicht zustimmen zu können. Der vorgeschlagene Mitteleinsatz, insbesondere auch die zusätzlichen Gelder für Massnahmen in den Bereichen Betrieb und Unterhalt sei sicher richtig; vor neuen Investitionen in Ausbauten müsse der Erhalt der Substanz der bestehenden Infrastruktur gesichert sein. Die Vorlage "*FABI" sei aber vor allem deshalb vom Volk angenommen worden, weil die vorgesehen Ausbauten im Abstimmungskampf offensiv beworben wurden. Um die gemachten Versprechen und damit auch die Erwartungen des Volkes zu erfüllen, seien weiterer Handlungsbedarf und weitere Massnahmen nötig.

Verbände

Von economiesuisse wurde verlangt, dass die Kosten des gesamten Bahnsystems reduziert werden müssen, um auch in Zukunft wettbewerbsfähige Angebote bereitstellen zu können. Dazu seien insbesondere die Effizienz des Unterhalts zu steigern, Betriebskosten zu reduzieren, Angebots- und Infrastrukturausbauten gezielt zu tätigen, die Verkehrsspitzen zu glätten und das Verursacherprinzip verstärkt zur Anwendung zu bringen.

Wie die Kantone kritisiert der Städteverband die in der Botschaft angetönte Indexierung des Beitrags der Kantone. Der Städteverband hält die aufgezeigte Zeitverzögerung für unrealistisch und ist der Ansicht, dass die entsprechenden Angaben korrigiert werden sollten. Er wies darauf hin, dass für die Städte und Agglomerationen die Gewährleistung der Leistungsfähigkeit und die Anpassung der Bahninfrastruktur an die Anforderungen der S-Bahnverkehre von besonderer Bedeutung ist (z.B. Anpassung der Perronlängen). Es sei sicherzustellen, dass entsprechende Projekte vorangetrieben und rasch realisiert werden. Bei weit fortgeschrittenen Vorhaben sei die Aufnahme in die Leistungsvereinbarung 2017-2020 zu prüfen.

Der Verband öffentlicher Verkehr beantragte, den Grundsatz "Substanzerhalt und Betrieb vor Angebotsausbau" in der Botschaft zu kommunizieren. Zudem stellte er fest, dass die Folgekosten bei der Erweiterung von Bahninfrastrukturausbauten zu wenig berücksichtigt werden. Investitionen verursachen unausweichlich zusätzlichen Mittelbedarf im Unterhalt und für den Substanzerhalt. Somit stehen weniger Mittel für den Ausbau der Bahninfrastruktur zur Verfügung. Es sei im Interesse der Branche und des Netzeigentümers, dieser Entwicklung entgegenzuwirken. In diesem Sinne würde der VöV Informationen zur aktuellen Ausgangslage in Form einer BIF-Simulation begrüssen. Neben der zweckbezogenen Kategorisierung der finanziellen Mittel für den Unterhalt, Substanzerhalt und Erweiterungen wäre damit auch ersichtlich, in welchem Ausmass die eingereichten LV-Optionen für kleinere und mittelgrosse Infrastrukturbetreiberinnen realisiert werden können. In Bezug auf die Fremdfinanzierung von gemischt genutzten Anlagen ist der VöV der Ansicht, dass die in der Botschaft vorgeschlagene Änderung nicht zielführend ist und falsche Anreize setzt: die Vermietung von Räumlichkeiten in Infrastrukturbauten und von Fahrzeugen wird gehemmt, da die Drittnutzung den Schwerpunkt verschieben könnte und aus diesem Grund von einer Vermietung abgesehen wird. Dadurch bleiben Mieteinnahmen, die wiederum in die Infrastruktur fliessen, aus oder die Infrastruktur (im Falle einer Fremdfinanzierung) muss sogar eine Kostenmiete bezahlen. Aus Sicht des Gesamtsystems lehnt der VöV diese Änderung daher ab. Zur Muster-LV (Verbesserung der Interoperabilität) bemerkte der VöV,