Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/23: Botschaft zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Eisenbahninfrastruktur in den Jahren 2017-2020 · 11 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-223-00005/00028/00004/00004/00001
1. Übersicht
1.1. Ausgangslage
Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben am 9. Februar 2014 die Vorlage zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) angenommen. Damit ist auf Verfassungsstufe der neue, unbefristete Bahninfrastrukturfonds (BIF) verankert worden. Das Bahninfrastrukturfondsgesetz (BIFG) ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten.
Neben dem Ausbau der Bahninfrastruktur wird der BIF vorrangig den Betrieb und den Substanzerhalt (Unterhalt und Erneuerung) der gesamten Bahninfrastruktur in der Schweiz finanzieren. Hierfür werden neben allgemeinen Bundesmitteln, dem MWST-Promille, Mineralölsteuermitteln, der LSVA und 2 Prozent der direkten Bundessteuer jährliche Beiträge der Kantone in der Höhe von rund 500 Millionen Franken in den Fonds eingelegt. Weiter leisten die Nutzerinnen und Nutzer der Bahninfrastruktur einen Beitrag von 300 Millionen Franken; um diesen Betrag wurden die Trassenpreise erhöht.
Die Finanzierung von Betrieb und Substanzerhalt wird wie bisher über jeweils vierjährige Zahlungsrahmen und Leistungsvereinbarungen mit den verschiedenen Infrastrukturbetreiberinnen (ISB) erfolgen. Die Leistungsvereinbarungen für die Jahre 2017–2020 (LV 17–20) werden zwischen dem Bund und der betroffenen ISB abgeschlossen. Die LV 17–20 ist die sechste Leistungsvereinbarung mit den SBB und die dritte mit den Privatbahnen.
Mit den LV 17–20 einigen sich Bund und ISB auf die zu erreichenden Ziele und die dafür zur Verfügung gestellten Finanzmittel für den Betrieb und den Substanzerhalt. An den übergeordneten Zielen für die ISB wird sich gegenüber der Periode 2013–2016 nur wenig ändern.
Mit dieser Botschaft wird die Bundesversammlung erstmals und vertieft über den Anlagenzustand, die Belastung und die Auslastung der Bahninfrastruktur informiert. Insgesamt ist die schweizerische Bahninfrastruktur in einem ausreichenden bis guten Zustand.
1.2. Inhalt der Vorlage
Für den Ausgleich der geplanten ungedeckten Kosten von Betrieb und Unterhalt der Bahninfrastruktur (Betriebsabgeltungen) und zur Finanzierung der Erneuerungen (Investitionsbeiträge) stellt der Bund den ISB für die Jahre 2017–2020 insgesamt 13 232 Millionen Franken zur Verfügung. Gegenüber der laufenden LV-Periode 2013-2016 werden somit rund 2378 Millionen Franken zusätzlich benötigt. Diese zusätzlichen Mittel dienen hauptsächlich dazu, den Mehrbedarf bei der Fahrbahn, dem Bahnzugang und den Kunstbauten zu decken. Dieser Mehrbedarf wird aus dem BIF finanziert und negative Auswirkungen auf den Bundeshaushalt können dadurch vermieden werden.
Mit rund 9720 Millionen Franken (73%) ist der grösste Teil des Zahlungsrahmens für Investitionsbeiträge vorgesehen. 200 Million Franken sind für die LV-Optionen vorgesehen, um bei Bedarf je nach Baufortschritt und Zustand der Anlagen zusätzliche Mittel an die ISB auszuzahlen. 500 Millionen Franken sind als LV-Reserve für unvorhersehbare Ausgaben vorgesehen. Darunter fallen neben grösseren Naturschäden an den Eisenbahnanlagen auch allfällige Mehraufwendungen für die Fahrbahn, den Bahnzugang oder für den Neubau von Anschlussweichen. Diese zusätzlichen Mittel werden mittels Nachträgen zu den LV 17–20 mit den ISB gewährt. Für Betriebsabgeltungen sind 2812 Millionen Franken vorgesehen.