Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/23: Botschaft zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Eisenbahninfrastruktur in den Jahren 2017-2020 · 11 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-223-00005/00028/00004/00004/00001

dass die aufgeführten Anforderungen an die Transportunternehmen höchst unklar seien. Die Einführung weiterführender technischer Anforderungen müsse sorgfältig koordiniert werden und auf die bestehenden Regelungen abgestimmt sein, da die Kostenfolgen sehr hoch sind. Der VöV forderte, dass sich die LV an den bereits vorhandenen technischen Bestimmungen (unter anderem AB-EBV) orientiert und gegebenenfalls eine Überarbeitung dieser anstösst. Die Schmalspurbahnen seien explizit auszuschliessen, da die Interoperabilität für diese weniger wichtig ist.

RailPlus unterbreitete verschiedene Vorschläge insbesondere zur Muster-LV und verwies dabei auf die speziellen Bedingungen, denen Schmalspurbahnen unterliegen.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund beantragte die Aufnahme Ziels "nachhaltige Personalpolitik zur Qualitätssicherung" in die LV. Dazu gehört gemäss SGB der Nachweis der Infrastrukturbetreiberinnen, dass sie genügend und gut ausgebildetes festangestelltes Personal beschäftigen. Weiter müssten die Arbeitsbedingungen bei allen ISB sozialpartnerschaftlich ausgehandelt sein und den Personalverbänden ein Mitspracherecht in allen die Personalpolitik betreffenden Sachfragen garantiert werden. Die Unternehmen sollen sich zu konsequenter Personalentwicklung verpflichten, wozu auch die Ausbildung und notfalls Umschulung eigener Fachkräfte gehöre um das Wissen im eigenen Unternehmen zu sichern. Sie sollen die Potenziale der älteren Beschäftigten nutzen und nachweislich in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz investieren.

Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV beantragte, in die Leistungsvereinbarungen das neue Ziel "nachhaltige Personalpolitik" aufzunehmen.

Der Gewerbeverband hielt fest, dass das strategische Fernziel die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Eisenbahn und die Reduzierung der Quersubventionierung von Strasse zu Schiene sein müsse.

Die IgöV hielt es für zwingend notwendig, die Bahninfrastruktur bei einem Auslastungsgrad von über 85% in den meisten Grossagglomerationen so zu unterhalten, und wenn möglich auszubauen, dass die heutige Effizienz auch bei wachsendem Verkehr störungsfrei garantiert ist. Sie begrüsste die Gleichbehandlung aller Bahnbetreiber.

Der Arbeitgeberverband verzichtete auf eine Eingabe.

Travail.Suisse unterstützte den Vorschlag ausdrücklich, da eine nachhaltige Mobilität eine gut unterhaltene Eisenbahninfrastruktur voraussetzt und ein leistungsfähiges Eisenbahnnetz aus Sicht der Raumplanung eine gleichmässige Verteilung der Bevölkerung auf alle Landesgegenden erlaubt.

Eisenbahnen

Die AB schlug vor, den Bahnen die Möglichkeit zu geben, bei ausgeschöpftem Zahlungsrahmen Optionen vorfinanzieren zu lassen. Die HBS erachtet das neue Instrument der Optionen als sehr hilfreich für mittlere bis kleine Infrastrukturbetreiberinnen. Verschiedene Bahnen (SZU, THURBO, zb) unterbreiteten Vorschläge, welche Formulierungen der Muster-Leistungsvereinbarung betreffen. Nebst weiteren Bemerkungen gab SOB ihrer Besorgnis Ausdruck, dass der Aufwand für die Berichterstattung an das BAV mit der kommenden Leistungsvereinbarung noch aufwendiger als bisher werden könnte. Die SBB unterbreitete zahlreiche Vorschläge für eine Anpassung der Muster-Leistungsvereinbarung an ihre Bedürfnisse. Sie regte ausserdem an, die Berichterstattung im Sinne der Effizienz weiterhin über die eingesetzten Mittel im Substanzerhalt nach Anlagengattungen und nicht in der Projektoptik durchzuführen. Die SBB beantragte, das Instrument "Optionen" für alle Infra-