Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/23: Botschaft zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Eisenbahninfrastruktur in den Jahren 2017-2020 · 11 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-223-00005/00028/00004/00004/00001

Mit dem Zahlungsrahmen 2017–2020 und mit der im Rahmen von FABI angekündigten Anpassung des Trassenpreissystems ab 2017 stehen den ISB gegenüber den Jahren 2013–2016 wesentlich mehr Mittel zur Verfügung. Damit wird der Mehrbedarf für den Substanzerhalt finanziert. Für kleinere und mittelgrosse ISB wird das Instrument der LV-Optionen eingeführt. Dabei handelt es sich um Projekte, deren Umsetzung nicht gesichert ist. Sobald ein Options-Projekt umsetzungsreif ist, wird das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Priorität und die Möglichkeit prüfen, das Projekt zu finanzieren.

Der vorhersehbare Anstieg des Mittelbedarfs für den Betrieb und Substanzerhalt kann dank des neu eingeführten Fonds und gemäss aktueller BIF-Planung finanziert werden, ohne dass die Umsetzung der laufenden und geplanten Ausbauprojekte gefährdet wäre.

1.3. Durchführung der Anhörung

Am 26. Oktober 2015 wurde die Anhörung zum Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Eisenbahninfrastruktur in den Jahren 2017–2020 eröffnet. Einhundertvierzehn Adressaten (Kantone: jeweils die Kantonsregierungen und die für den öffentlichen Verkehr zuständigen Ämter) wurden zu einer Stellungnahme bis am 15. Januar 2016 eingeladen. Ausserdem erfolgte am 22. Oktober 2015 eine konferenzielle Anhörung der Infrastrukturbetreiberinnen.

Es gingen insgesamt 52 Stellungnahmen ein.

Adressaten Angeschrieben Antworten Kantone + KdK, KKDöV, VöV 26 + 327

Parteien 124

Verbände 1111

Infrastrukturbetreiberinnen 4010

Seilbahnen 22 --

2. Schwerpunkte der Stellungnahmen

Kantone

Die Kantone äusserten sich grundsätzlich positiv zur Vorlage. Anlass zu Bemerkungen gab hingegen der Hinweis auf den Kantonsbeitrag an die Infrastruktur. Die Art und Weise der Indexierung des gemäss FABI beschlossenen Kantonsbeitrags von jährlich 500 Mio. Franken an die Eisenbahninfrastruktur sei noch nicht beschlossen. Die Kantone hätten zwar einer Indexierung zugestimmt, seien aber davon ausgegangen, dass sich diese am Landesindex der Konsumentenpreise orientiere. Aus dieser Sicht seien die in der Botschaft für 2020 vorgesehenen Beitrag der Kantone von 565 Mio. Franken deutlich überhöht und von den Kantonen nicht tragbar. Von den Kantonen wird deshalb beantragt, der Betrag sei bei den gesicherten 500 Mio. Franken zu belassen, oder es sei darauf hinzuweisen, dass über die Indexierung bisher keine gesetzliche Regelung besteht. Von den Kantonen wird von diesem Hintergrund darauf hingewiesen, dass die Bemerkung in der Botschaft - sie habe keine finanziellen Auswirkungen auf die Kantone - unhaltbar sei. Einzelne Kantone stellen auch Anträge, die bestimmte Eisenbahnstrecken betreffen, wie z.B. der Kanton Jura, der die Automatisierung der Strecke Glovelier

- Boncourt im Zeitraum 2017-2020 verwirklicht sehen will, der Kanton Solothurn, der verlangt, dass die Sanierung der Strecke Biberist - Gerlafingen im Zeitraum 2017-2020 erfolgt und die Sanierung des Weissensteintunnels als Option aufgenommen wird. Weitere Begehren der Kantone sind: