Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/23: Botschaft zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Eisenbahninfrastruktur in den Jahren 2017-2020 · 11 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-223-00005/00028/00004/00004/00001
Die Kantone als Mitbesteller des Regionalverkehrs sind in die Planung der Streckenunterbrüche
einzubeziehen (Kanton Solothurn);
der Aspekt der Betriebssicherheit und Betriebsstabilität ist in den Leistungsvereinbarungen für alle
vom Regionalverkehr befahrenen Strecken aufzunehmen (Kanton Solothurn);
Bei der Festlegung der Betriebskosten zusätzlicher Massnahmen, welche durch Dritte zu tragen
sind, sind kostenmindernde Auswirkungen zu berücksichtigen und anzurechnen (Kanton Solo-
thurn);
Die Investitionsfolge- und Erneuerungskosten der vom Kanton und den Zuger Gemeinden finan-
zierten Bahnanlagen sind ab 2016 durch den BIF zu erbringen. Die vom Kanton und den Zuger Gemeinden im Voraus bezahlten, kapitalisierten Investitionsfolgekosten für die Eisenbahninfrastruktur sind zurückzuerstatten, und die entsprechenden Mittel sind in der LV 2017-2020 einzustellen (Kanton Zug);
Eine allfällige Ablösung der BIF-Zahlung durch eine Erhöhung des Kantonsanteils im Regional-
verkehr darf im Ergebnis nicht zu einer erneuten Kostensteigerung führen, wenn die Kosten des Angebots des regionalen Personenverkehrs höher sind als die Kantonseinlage in den BIF (Kanton
Appenzell-Innerrhoden);
die Frage der Finanzierung von Anpassungen an das BehiG muss neu geprüft werden (Kanton
Freiburg);
ein besserer Einbezug der Kantone in die Investitionsplanung (Kantone Jura, Neuenburg, Solo-
thurn).
Weitere Anträge betreffen die Muster-Leistungsvereinbarung; der Kanton Solothurn etwa wünschte, dass sie so zu formulieren ist, dass einzelne Bahn- bzw. Schmalspurnetze nicht dem SBB-Standard entsprechen müssen. Daneben finden sich in den Stellungnahmen der Kantone Hinweise auf mögliche Unklarheiten, beispielsweise bei der Darstellung der Streckenbelastung.
Der Kanton Bern beantragt, künftig über die auf seinem Gebiet im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit der SBB finanzierte Projekte informiert zu werden. Für ihn ist es besonders wichtig, dass die Perronlängen der Haltestellen auf der SBB-Infrastruktur mit dem von der BLS eingesetzten Rollmaterial kompatibel sind, dies vor allem auch im Hinblick auf die von der BLS geplante Beschaffung neuen Rollmaterials. Ausserdem sollen die Kantone als Mitbesteller des Regionalverkehrs in geeigneter Form in die Planung von Streckenunterbrüchen einbezogen werden. Diese Haltung wird auch vom Kanton Jura und vom Kanton Solothurn unterstützt.
Einzelne Kantone wünschen die Aufnahme konkreter Projekte in die Leistungsvereinbarungen.
Parteien
Die CVP begrüsste die Erhöhung der Mittel für die Eisenbahninfrastruktur und die damit geschaffene Möglichkeit, diese in einem guten Zustand zu erhalten. Sie erinnert aber auch daran, dass es vor allem in der Verantwortung der Unternehmen selbst liegt, ihre Finanzen sachgerecht zu verwalten.
Von der SP wurde die Aufnahme eines weiteren Ziels in die Leistungsvereinbarung gewünscht, und zwar die Verpflichtung der Unternehmen, gute Arbeitsbedingungen anzubieten. Wie die SP schreibt, ist ohne motiviertes, fair entlöhntes und gut ausgebildetes Personal kein zuverlässiger und sicherer Bahnbetrieb möglich. Der wirtschaftliche Druck soll weder Abstriche bei der Sicherheit verursachen noch die Situation des Personals verschlechtern.