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Vernehmlassung 2015/28: Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) · 50 Seiten
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3.2 Kommunikation und Angebote für die Bevölkerung
Handlungsbereich 2a: die Bevölkerung wirksam, kohärent und differenziert informieren
Hintergrund
Der Bund und die Kantone tragen Verantwortung im Bereich der Prävention und Bekämpfung
übertragbarer Krankheiten. Diese Verantwortung ist im neuen Epidemiengesetz definiert und beinhaltet Informationsaufgaben (Art. 9 und Art. 21 EpG). Sie erstellen auch auf die verschiedenen Zielgruppen zugeschnittenes Informationsmaterial, das es den von den Impfempfehlungen betroffenen Personen
beziehungsweise der gesetzlichen Vertretungzur Verfügung stellen (Art. 33 Abs. 2 Bst. B EpV).
Die Entwicklung der Kommunikation im letzten Jahrzehnt über neue Kanäle und Plattformen, wie
beispielsweise Facebook oder Youtube, haben sich sowohl positiv als auch negativ auf die Wahrnehmung der Impfungen in der Öffentlichkeit ausgewirkt. Die WHO weist in ihrem globalen Impfaktionsplan 2011– 2020 darauf hin, dass die Gesundheitsbehörden einen Dialog mit den Gemeinschaften und den Medien anregen und wirksame Kommunikationstechniken einsetzen sollen, um Impfbotschaften zu vermitteln und auf die Bedenken bezüglich der Sicherheit von Impfungen zu reagieren. Das ECDC (Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten) unterstreicht die Schlüsselrolle der Information und Kommunikation ebenfalls.
Handlungsbedarf
Das Bedürfnis nach fundierten, guten und verlässlichen Informationen im Bereich des Impfens ist gross. Alle in der Schweiz lebenden Menschen sollen die Möglichkeit haben, sich vor einem allfälligen
Impfentscheid fundiert, im Detail und unter Berücksichtigung der persönlichen Situation informieren zu können.
Es gibt teilweise Impfempfehlungen für Krankheiten, die heute kaum noch auftreten. Deshalb werden diese Krankeiten manchmal nicht mehr als konkrete Bedrohung und die Impfung als überflüssig wahrgenommen. Manche Menschen gewichten beim Impfentscheid die Befürchtung stärker, eine Impfung könnte mehr schaden als nützen.
Weil die Impfempfehlungen kontinuierlich aufgrund neuster wissenschaftlicher Empfehlungen überprüft und bei Bedarf angepasst werden, publiziert das BAG jährlich den aktualisierten Impfplan. Diese Empfehlungen sollen einerseits aktiv durch die Behörden kommuniziert werden sowie andererseits einfach abrufbar und für die betreffenden Personen gut verständlich sein – auch für Personen, die nicht in ärztlicher Betreuung sind.
Spezifisches Ziel
Die Bevölkerung ist über den Nutzen und die Risiken von Impfungen und die impfverhütbaren Krankheiten informiert und kann sich eine fundierte Meinung dazu bilden und somit in voller Kenntnis der Sachlage entscheiden.
Interventionen
Das BAG, die Kantone, die Ärztinnen und Ärzte und andere Fachpersonen stellen sicher, dass die
Bevölkerung Informationen via adäquaten Kommunikationskanälen erhält oder einfach auffindet und sich
Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) – Entwurf vom 29.03.2016