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Vernehmlassung 2015/28: Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) · 50 Seiten
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Spezifische Ziele
Durch die Meldepflicht4 können den Gesundheitsbehörden des Bundes und der Kantone und den
Leitungserbringern allfällige Lieferengpässe von Impfstoffen sofort mitgeteilt werden, damit Massnahmen zur Abhilfe rechtzeitig umgesetzt werden können.
Bis Ende 2018 ist ein System der Pflichtlagerung der für die öffentliche Gesundheit wesentlichen Impfstoffe eingerichtet, was eine konstante Versorgung des Landes gewährleistet.
Interventionen
Die am Meldesystem beteiligten Akteure arbeiten zusammen, damit die Kommunikationswege und
Massnahmen bei einem Lieferengpass von Impfstoffen wirksam funktionieren. Diese temporären
Mechanismen sollen dazu dienen, rechtzeitig bei entsprechender Verfügbarkeit im Ausland den Vertrieb von in der Schweiz zugelassenen Impfstoffen in ausländischer Aufmachung zu ermöglichen oder die anwendenden Fachpersonen zu sensibilisieren, um Sonderbewilligungen zum Import von nur im Ausland zugelassenen Impfstoffen zu erlangen. Die notwendigen Prozesse und allfälligen Anpassungen der
Rechtsgrundlagen für den Fall eines Imports von grösseren Mengen von nur im Ausland zugelassenen Impfstoffen, z. B. über die Armeeapotheke, werden von den Partnern noch abgeklärt. Eine weitere
Massnahme kann darin bestehen, Impfempfehlungen vorübergehend in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der Impfstoffe anzupassen oder Alternativen zu empfehlen.
Die aktuelle Prüfung für die Aufnahme von für die öffentliche Gesundheit wesentlichen Impfstoffen in das System der Pflichtlager wird zu Ende geführt. Nach positiver Prüfung wird die Pflichtlagerhaltung
umgesetzt. Impfungen für einen individuellen Schutz gegen eine lebensbedrohliche Gefahr (z. B. gegen Tollwut) sind ebenfalls mit eingeplant. Das BWL koordiniert die Aktivitäten der beteiligten Akteure.
Umsetzungspartner
BWL, BAG, Pharmaunternehmen, Swissmedic, Kantone, Armeeapotheke, Spitäler, Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Grossisten.
Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen einer Überwälzung der Lagerhaltungskosten auf die Impfstoffpreise müssen evaluiert werden. Das BWL finanziert das Frühwarnsystem.
4 Siehe Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel, SR 531.215.32, Art. 2 Abs. 1 Bst. d Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) – Entwurf vom 29.03.2016