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Vernehmlassung 2015/41: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2016 · 146 Seiten
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Anhörung
9 Verordnung über die Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich (Marktbeobachtungsverordnung, MBV)
9.1 Ausgangslage
Die Marktbeobachtung erhebt gestützt auf Art. 27 und Art. 185 Absätze 2 und 3 des Landwirtschaftsgesetzes auf landwirtschaftlich relevanten Märkten Daten (Preise und preisbestimmende Faktoren/Angaben) entlang der Wertschöpfungskette. Bis anhin wurde erst ab Stufe Landwirt mit der Beobachtungstätigkeit begonnen. Durch die Verordnungsänderung soll zukünftig bereits ab Stufe Produktionsmittel (Dünger, Pflanzenschutz, Saatgut, usw.) eine Datenerhebung ermöglicht werden.
Begründet wird die Ausweitung der Beobachtungstätigkeit durch eine teils auf hohem Niveau verharrende Kostenlage bei den Produktionsmitteln in der Landwirtschaft (auch im Vergleich zu grenznahen Ländern, vgl. Studie von BAKBasel 20141). Die Gründe für die höheren Preise in der Schweiz sind vielfältig und können heute nur teilweise erfasst bzw. analysiert werden. Mit ein Grund sind die lückenhaften und nur schwer zugänglichen Markt- und Preisinformationen. Diese Sachverhalte wurden in einem Pilotprojekt „Mineraldünger“, womit der Fachbereich Marktbeobachtung des Bundesamtes für Landwirtschaft im Juli 2014 zur Durchführung beauftragt wurde, erneut bestätigt. Preisunterschiede zwischen Regionen, Ländern und Zeitperioden weisen auf eine schwache Markttransparenz hin. Auch die Preisdifferenzen zwischen den Preisen der Düngerhändler und den effektiv bezahlten Preisen der Landwirte weisen auf mangelnde Vergleichsmöglichkeiten hin. Zudem kommen verschiedene Studien zum Schluss, dass inskünftig Informationen für Preisvergleiche bei landwirtschaftlichen Produktionsmitteln bereitgestellt werden sollten. Diese Informationen stehen der Öffentlichkeit heute in ungenügendem Masse zur Verfügung (vgl. Preisüberwachung 20052, BAKBasel 2014).
Zugängliche Marktinformationen sind eine Voraussetzung für mehr Wettbewerb in den landwirtschaftlichen Produktionsmittelmärkten, wo dieser aufgrund der bisher publizierten Berichte wenig spielt und der Bund für Verteuerungen verantwortlich gemacht wird (Zulassungen, Qualitätsvorschriften, etc.). Gerade besondere Marktentwicklungen, wie z.B. die Aufhebung des Mindestkurses zwischen dem Schweizer Franken und Euro, besteht die Möglichkeit mit Preisinformationen die Kosten für Beschaffungsgüter bzw. den zusätzlichen Preisdruck auf der Erlösseite zu reduzieren. Diese Marktdaten sind auch für den Staat von Bedeutung, um seine agrarpolitischen Massnahmen entsprechend gestalten oder anpassen zu können (vgl. Forschungsarbeiten, insbesondere der Auftrag „Evaluation Grenzschutz bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen“). Die landwirtschaftlichen Produktionsmittel werden von agrarpolitischen Massnahmen direkt beeinflusst, wie z.B. über die obligatorische Pflichtlagerhaltung beim Stickstoffdünger oder über den tieferen gesetzlichen Cadmium-Grenzwert beim Phosphor oder über die Zulassungsverfahren beim Pflanzenschutzmittel. Des Weiteren bestehen Hinweise, dass die Märkte für landwirtschaftliche Produktionsmittel indirekt über die Direktzahlungen beeinflusst werden. Deren Preise werden der Zahlungsbereitschaft der Landwirte angepasst, welche wiederum von der Höhe der ausbezahlten Direktzahlungen abhängen.
Der Schweizer Bauernverband (SBV) erfasst bereits auf freiwilliger Basis Daten im Bereich der landwirtschaftlichen Produktionsmittel, die für Indexberechnungen im Bundesamt für Statistik eingesetzt werden. Nach Abklärungen beim SBV hat sich herausgestellt, dass die Datenerhebungen nicht genügend aussagekräftig sind. Auch eine Veröffentlichung wird vom SBV nicht unterstützt. Dies zeigt einerseits, dass eine Datenerhebung auf eine freiwillige Basis abzustützen, wenig zielführend ist. Die Freiwilligkeit führt in diesem Fall zu einer fehlenden Repräsentativität. Bei der Beschaffung von Unternehmensdaten handelt es sich um sensible Informationen. Um die Informationspflicht als Beobachtungsgrundlage einzuführen, wird eine Änderung der Verordnung über die Marktbeobachtung nötig.
1 BAKBASEL (2014). Landwirtschaft – Beschaffungsseite: Vorleistungsstrukturen und Kosten der Vorleistungen. Studie der BAKBASEL im Auftrag des BLW. Basel: BAKBASEL.
2 Preisüberwachung. (2005). Hohe Produktionsmittel-Preise in der schweizerischen Landwirtschaft. Erkenntnisse, Analysen und Vorschläge der Preisüberwachung zur Kostensenkung bei landwirtschaftlichen Produktionsmitteln im Hinblick auf die „Agrarpolitik 2011“ und auf Missbrauchsprüfungen. Bern: Preisüberwachung.