Vorlage
Vernehmlassung 2015/41: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2016 · 146 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 51Fedlex · Vorlage
Ziff. 2.3.2
2.3.2 Die Kürzungen werden pro Kontrolle berechnet und umgesetzt.
Ziff. 2.4.5a und 2.4.5b 2.4.5a Keine Beiträge werden ausgerichtet, wenn der Verzicht gemäss Artikel 57 Absatz 3 gemeldet wurde. 2.4.5b Für Flächen nach Artikel 55 Absätze 5 und 6 werden die Q I und QB II zu 100% gekürzt.
Ziff. 2.4.17 Bst. b und c
Mangel beim Kontrollpunkt Kürzung
b. Q II: keine oder zu wenig biodiversitätsfördernde Struk- Keine; Auszahlung QB II nur für turen gemäss Weisung vorhanden, weniger als 10 Hochstamm-Feldobstbäume, wel-Bäume in mindestens 20 Aren, weniger als 30 Bäume che die Anforderungen erfüllen pro ha und mehr als 30 m Distanz zwischen Bäumen,
keine fachgerechten Schnitte durchgeführt, weniger als
ein Drittel der Baumkronen ist grösser als 3 m, Zurech-
nungsfläche ist mehr als 50 m entfernt örtlich kombi-
niert, weniger als eine Nisthöhle pro 10 Bäume vorhan-
den (Art. 59, Anh. 4 Ziff. 12.2)
c. Q II: die Anzahl Bäume bleibt nicht konstant (Art. 59, Pro fehlenden Baum: 200% QB II Anh. 4 Ziff. 12.2)
Ziff. 2.4.19 Bst. a
Mangel beim Kontrollpunkt Kürzung
a. Q I: Voraussetzungen und Auflagen nicht eingehalten; Jeder Mangel: 500 Fr.
Bodenbearbeitung in den Fahrgassen, tiefgründige
Bodenbearbeitung in den Fahrgassen und in mehr
als jeder zweiten Fahrgasse; Einsatz von Steinbrechma-
schinen; (Art. 57, 58, Anh. 4 Ziff. 14.1)