Vorlage

Vernehmlassung 2015/41: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2016 · 146 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 51Fedlex · Vorlage

Ziff. 2.3.2

2.3.2 Die Kürzungen werden pro Kontrolle berechnet und umgesetzt.

Ziff. 2.4.5a und 2.4.5b 2.4.5a Keine Beiträge werden ausgerichtet, wenn der Verzicht gemäss Artikel 57 Absatz 3 gemeldet wurde. 2.4.5b Für Flächen nach Artikel 55 Absätze 5 und 6 werden die Q I und QB II zu 100% gekürzt.

Ziff. 2.4.17 Bst. b und c

Mangel beim Kontrollpunkt Kürzung

b. Q II: keine oder zu wenig biodiversitätsfördernde Struk- Keine; Auszahlung QB II nur für turen gemäss Weisung vorhanden, weniger als 10 Hochstamm-Feldobstbäume, wel-Bäume in mindestens 20 Aren, weniger als 30 Bäume che die Anforderungen erfüllen pro ha und mehr als 30 m Distanz zwischen Bäumen,

keine fachgerechten Schnitte durchgeführt, weniger als

ein Drittel der Baumkronen ist grösser als 3 m, Zurech-

nungsfläche ist mehr als 50 m entfernt örtlich kombi-

niert, weniger als eine Nisthöhle pro 10 Bäume vorhan-

den (Art. 59, Anh. 4 Ziff. 12.2)

c. Q II: die Anzahl Bäume bleibt nicht konstant (Art. 59, Pro fehlenden Baum: 200% QB II Anh. 4 Ziff. 12.2)

Ziff. 2.4.19 Bst. a

Mangel beim Kontrollpunkt Kürzung

a. Q I: Voraussetzungen und Auflagen nicht eingehalten; Jeder Mangel: 500 Fr.

Bodenbearbeitung in den Fahrgassen, tiefgründige

Bodenbearbeitung in den Fahrgassen und in mehr

als jeder zweiten Fahrgasse; Einsatz von Steinbrechma-

schinen; (Art. 57, 58, Anh. 4 Ziff. 14.1)

Ziff. 2.4a.5 und 2.4a.6 2.4a.5 Keine Beiträge werden ausgerichtet, wenn der Verzicht gemäss Artikel 62 Absatz 3bis gemeldet wurde. 2.4a.6 Für Flächen nach Artikel 55 Absätze 5 und 6 werden die Q I und QB II zu 100% gekürzt.