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Vernehmlassung 2015/41: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2016 · 146 Seiten

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Mangel beim Kontrollpunkt Kürzung

Fehlendes Journal Düngerzufuhr (Art. 30), falls Dünger zu- 200 Fr. pro fehlendes Dokument geführt wird oder fehlende Aufzeichnung.

Fehlendes Journal Futterzufuhr (Art. 31), falls Futter zuge- Kürzung wird erst vorgenommen, führt wird. wenn der Mangel nach der Nach-Fehlender Bewirtschaftungsplan (Art. 33), falls Bewirt- frist weiter besteht bzw. wenn das schaftungsplan erstellt wurde. Dokument oder die Aufzeichnung

des laufenden Jahres oder des Vor-Fehlende Aufzeichnung gemäss Bewirtschaftungsplan (An- jahres nicht nachgereicht wurde. hang 2, Ziff. 2), falls verlangt.

Fehlende Aufzeichnung gemäss kantonalen Auflagen (Art.

34), falls verlangt.

Fehlende Begleitdokumente oder Tierverzeichnisse (Art.

36).

Fehlender Plan der Flächen (Art. 38).

Fehlendes Weidejournal oder Weideplan (Anhang 2 Ziff.

4), falls Schafe bei ständiger Behirtung oder auf Umtriebs-

weiden.

Ziff. 3.8.1

3.8.1 Keine Beiträge werden ausgerichtet, wenn der Verzicht gemäss Artikel 57 Absatz 3 gemeldet wurde.

Ziff. 3.10.4

3.10.4 Der Kanton kann auf die Kürzung beim erstmaligen Verstoss gegen Vorschriften des baulichen Tierschutzes verzichten, wenn das kantonale Veterinäramt eine Frist zur Behebung des Mangels gesetzt hat.